Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)

Besser ein europäisches Lieferkettengesetz statt eines nationalen Alleingangs

(Bonn) - Für die deutsche Süßwarenindustrie sind die verantwortungsvolle Gestaltung von Liefer- und Wertschöpfungsketten und Nachhaltigkeit wichtige Themen. Deutsche Hersteller von Süßwaren, Markeneis und Knabberartikeln engagieren sich hierfür national wie international und tragen somit auch im Ausland zu höheren Sozial-und Umweltstandards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei.Genuss und Verantwortung schließen sich dabei nicht aus.

Schon jetzt nehmen die Hersteller in Deutschland weltweit eine führende Rolle ein, setzen bereits72 Prozent Kakao und über 90 Prozent Palmöl ein, welche nach Nachhaltigkeitsstandards zertifiziert sind. Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) begrüßt deshalb die Einigung der Bundesregierung auf einen praxisgerechten Ansatz eines Lieferkettengesetzes. In den wichtigsten Zertifizierungsstandards von Fairtrade und Rainforest Alliance werden strenge Anforderungen an die Verhinderung von missbräuchlicher Kinderarbeit gestellt und vonden jeweiligen Organisationen vor Ort kontrolliert. Auch vergleichbare Unternehmensprogramme werden regelmäßig von unabhängigen Dritten geprüft.Statt einer nationalen Regelung ist aus Sicht des BDSI jedoch zwingend ein einheitlicher europäischer Ansatz erforderlich, um gleiche Rahmenbedingungen für alle Unternehmen in der EU zu schaffen. "Der BDSI wendet sich gegen einen Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.Nur wenn sie mit einer Stimme spricht, kann die Europäische Union den ebenfalls erforderlichen politischen Druck gegenüber den Anbauländern aufbauen.",sagt Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des BDSI."Es ist verfehlt zu glauben, dass Unternehmen diese Herausforderungen allein lösen können, an dem die Politik bisher gescheitert ist."Statt ein deutsches Gesetz und damit eine weitere neue nationale Regelung auf den Weg zu bringen, sollte aus Sicht des Verbandes die Bundesregierung den europäischen Prozess voranzutreiben und zu einem Konsens führen, damit die EU-Kommission wie beabsichtigt bis Mitte2021 einen Gesetzgebungsvorschlag unterbreitet, der dann auch zügig im Sinne einer "Better Regulation" beraten werden kann.

Während in Frankreich Unternehmen mit ihrem dortigen Hauptsitz und mehr als 5.000 Beschäftigten bzw. größere Unternehmen mit mehr als 10.000 Mitarbeitern weltweit in die Pflicht genommen werden, richtet sich das geplante deutsche Gesetz ab 2023 an Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab dem Jahr 2024 ab 1.000 Beschäftigte.Während Deutschland die Sorgfaltspflichten in Hinblick auf Menschenrechte und Umweltschutz definiert, richtet sich das britische Gesetz nur gegen Sklaverei. Der niederländische Gesetzgeber hat bisher nur Kinderarbeit im Blick. Und in anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es überhaupt keine Regelungen.

Zum Hintergrund

In zahlreichen Ländern der Welt, aus denen auch die Süßwarenindustrie Rohstoffe bezieht, werden Menschenrechte nach wie vor nicht eingehalten, obwohl diese Staaten die entsprechenden internationalen Konventionen unterzeichnet haben. Es gibt keine ausreichenden staatlichen Kontrollen oder Verstöße werden nicht verfolgt. Für meist mittelständische Süßwarenunternehmen in Deutschland ist es in der Praxis nicht möglich, staatliche Defizite z.B. in Kakaoanbaugebieten in Westafrika zu korrigieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) Solveig Schneider, Leiterin Kommunikation Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn Telefon: (0228) 26007-0, Fax: (0228) 26007-89

(sf)

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