Pressemitteilung | VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Bestimmen von Asbest in technischen Produkten

(Düsseldorf) - Richtlinie VDI 3866 Blatt 1 beschreibt ein Verfahren zur Entnahme von Materialproben und deren Aufbereitung für den anschließenden analytischen Nachweis von Asbest.

Von Faserplatten über Kleber, bis hin zu Versiegelungen und Spachtelmassen - die technischen Produkte, denen in der Vergangenheit Asbest zugesetzt wurde, sind vielfältig. Die positiven Eigenschaften des Asbests machten ihn lange Zeit zu einem beliebten Werk- und Zusatzstoff.

Auch wenn Asbest in der Verwendung seit 1993 in Deutschland verboten ist, ist ein Umgang mit asbesthaltigen Materialien bei der Verwendung von natürlichen mineralischen Rohstoffen und im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) unter Beachtung technischer Regeln zulässig. So kommt Asbest als Bestandteil auf natürliche Weise beispielsweise in Talkum und Vermiculit vor, das als Wärmedämmung und Brandschutz verwendet wird. Der Asbestmassengehalt liegt bei der künstlichen Beimengung zumeist bei über einem Prozent, bei natürlichen Vorkommen bei unter 0,1 Prozent.

Die Richtlinienreihe VDI 3866 dient zur Bestimmung von Asbest in technischen Produkten. Blatt 1 legt ein Verfahren fest zur Entnahme von Materialproben und deren Aufbereitung für den anschließenden analytischen Nachweis von Asbest, der in technischen Produkten gezielt zugemischt wurde, um bestimmte Produkteigenschaften zu erzielen.

Blatt 1 der Richtlinienreihe dient hauptsächlich zur Bestimmung des Anteils in technischen Produkten, bei denen er ein Prozent übersteigt. Relevant ist die Massenbestimmung zum Einhalten gesundheitlicher und gesetzlicher Grenzwerte, und als Grundlage für Entscheidungen und Verfahrenswahl. Die Richtlinie wendet sich an Prüfer*innen und Sachverständige, sowie an weitere Personen, die mit der Überprüfung von Werk- und Gefahrstoffen betraut sind. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist begrenzt auf die Entnahme und Aufbereitung von Proben. Sie enthält keine Anleitung zur systematischen Bestandsaufnahme von asbesthaltigen Produkten. Hierzu ist die Richtlinie VDI 6202 Blatt 3 heranzuziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. Hanna Büddicker, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf Telefon: (0211) 6214-0, Fax: (0211) 6214-575

(mn)

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