Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo)

Bestwerte für den Fernbus bei Verbraucherrechten: Offizielle Zahlen zeigen niedrige Beschwerde-Rate und höchste Schlichtungsquote

(Berlin) - Neue Ergebnisse aus dem Eisenbahnbundesamt (EBA) sowie bereits veröffentlichte Zahlen aus der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) belegen, dass der Fernbus den Fahrgästen hervorragende Bedingungen in Hinblick auf die Verbraucherrechte bietet. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) unterstreicht zudem die positive Wirkung des Fernbusverkehrs auf die Wettbewerber.

Berlin, den 27. Februar 2019 - Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 27. Februar die neuen Zahlen zum Abschneiden des Fernbussektors in Hinblick auf die Einhaltung von Verbraucherrechten als vorbildlich bezeichnet. Eine aktuelle Studie des Eisenbahnbundesamtes (EBA) weist für die Branche bei rund 24 Millionen Fahrgästen 2018 nicht einmal 60 begründete Beschwerden aus. Insgesamt gab es für das komplette Jahr weniger als 170 Beschwerden nach EU-Fahrgastrechteverordnung überhaupt. Für 2017 verzeichnete das EBA sogar nur 137 solcher Beschwerden von denen lediglich bei 47 ein Verstoß festgestellt wurde.

"Der Fernbus bietet Fahrgästen hervorragende Reisebedingungen, wie die neuen Zahlen aus dem Eisenbahnbundesamt nun noch einmal deutlich zeigen", sagt bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zu den Ergebnissen. "Darüber hinaus hat der Fernbusverkehr seit der Liberalisierung 2013 auch spürbare Impulse bei den anderen Verkehrsträgern gesetzt. Diese müssen seitdem in Hinblick auf die Wünsche und Bedürfnisse der Fahrgäste und Passagiere gewissermaßen mitziehen, um diese im Wettbewerb zu halten."

Zum Hintergrund: Das Eisenbahnbundesamt ist die zuständige Behörde für die Durchsetzung der Fahrgastrechte im Fernlinienbusverkehr. Sie informiert daher regelmäßig über die Tätigkeiten zur Durchsetzung der bestehenden Vorgaben. In den allermeisten Fällen bezogen sich die Beschwerden zum "großen Teil auf Artikel 19der Verordnung (EU) Nr. 181/2011, wonach unter anderem der Beförderer bei einer Annullierung, Überbuchung oder Verspätung der Abfahrt von mehr als 120 Minuten an einem Busbahn-hof dem Fahrgast die Fortsetzung der Fahrt ohne Aufpreis unter vergleichbaren Bedingungen oder die Erstattung des Fahrpreises zur Auswahl anbieten muss." Lediglich eine Beschwerde zum Gepäck wurde in den beiden Berichtsjahren bearbeitet. Auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) bescheinigt den Fernbusunternehmen Bestwerte mit der höchsten Schlichtungsquote aller Verkehrsmittel.

Den neuen Bericht des Eisenbahnbundesamtes finden Sie hier: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fahrgastrechte/Berichte/Taetigkeitsbericht_Bus_2017_18.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) Christian Wahl, Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 25, 10117 Berlin Telefon: (030) 24089-300, Fax: (030) 24089-400

(df)

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