"Betriebsverfassungsgesetz bekommt durch die Corona-Pandemie einen Digitalisierungsschubser
(Berlin) - Mit Blick auf die vom Bundeskabinett verabschiedete Formulierungshilfe zur Digitalisierung der Betriebsratsarbeit erklärt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:
Die virtuelle Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgebern hilft, dass wichtige Entscheidungen zügig getroffen werden können, ohne die Gesundheit der Beteiligten zu gefährden. Dass die Betriebsratsarbeit weiter laufen kann und zum Beispiel keine Vorgänge wegen nicht stattfindender Sitzungen blockiert werden, ist besonders in einer Krisensituation unabdingbar für die Unternehmen. Ende des Jahres sollte man evaluieren, wie aus dem Schubser ein Schub gemacht werden kann."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Pressestelle
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20330, Fax: (030) 20331055
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