Pressemitteilung | aktion tier - Menschen für Tiere e.V.

Betteln mit Zirkustieren ist meistens gesetzeswidrig / Deutsches Tierhilfswerk und animal public raten: Spenden Sie kein Geld!

(Berlin/Düsseldorf) - Bettelnde Zirkusleute gehören alljährlich zum weihnachtlichen Straßenbild in Deutschlands Fußgängerzonen. Mit Ponys, Lamas, Eseln oder Kamelen werden Spenden gesammelt. Pappschilder mit Aufschriften wie „Helfen Sie unseren Tieren über den Winter“ oder „Wer Tier liebt, der gerne gibt“ appellieren an die Passanten, die hingehaltenen Geldbüchsen zu füllen. „Die Masche mit dem Mitleid funktioniert vortrefflich“, weiß Laura Zimprich, Sprecherin von animal public e.V., „man wird in dem Glauben gelassen, dass das Geld zum Kauf von Tierfutter verwendet wird.“ Doch die Realität ist leider anders. Den notleidenden Tieren kommt das Geld nicht zugute, sondern wird in der Regel für die persönlichen Belange der Tierhalter ausgegeben.

Sobald Geld mit Sammelbüchsen erbettelt wird, muss eine behördliche Sammelgenehmigung vorliegen. Wird hierbei auch noch ein Wirbeltier zur Schau gestellt, für welches das Geld angeblich verwendet werden soll, so handelt der Sammler mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen. „In diesem Falle braucht er gemäß Tierschutzgesetz § 11 eine entsprechende behördliche Erlaubnis für sein Tun“, so Ursula Bauer vom Deutschen Tierhilfswerk e.V. in Berlin. Erfahrungsgemäß können bettelnde Tierhalter nicht die erforderlichen Genehmigungen vorweisen und handeln daher ordnungswidrig. Es gibt sogar Städte wie beispielsweise München, in denen Betteln generell und somit auch das Betteln mit Tieren in der Fußgängerzone verboten ist.

Informieren Sie die Polizei und das Veterinäramt, wenn Sie bettelnde Zirkusleute mit Ponys, Eseln oder anderen Tieren antreffen, damit die Tierhaltung umgehend kontrolliert wird. Hier liegt der Verdacht nahe, dass der Tierbestand nur durch Bettelei ernährt werden kann, insgesamt jedoch dauerhaft unterversorgt ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Tierhilfswerk e.V. Pressestelle Bürgermeister-Haide-Str. 38, 86473 Ziemetshausen Telefon: (08284) 9986-0, Telefax: (08284) 9986-20

(tr)

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