BGA zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes: Erweiterte Mitbestimmung schreckt Investoren ab
(Berlin) - "Die von Bundesarbeitsminister Riester vorgeschlagenen Eckpunkte für eine erweiterte Mitbestimmung gehen an den wirklichen Bedürfnissen in unseren Betrieben völlig vorbei. Wir brauchen eine neue und stärkere Flexibilität und nicht noch mehr Regulierungen, auch um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können." Dies erklärte Dr. Michael Fuchs, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), zu den jetzt bekannt gewordenen Eckpunkten zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Eckpunkte seien nach Fuchs eine "Wunschliste der Gewerkschaften, die auf Arbeitgeberseite nicht akzeptiert werden kann. Schon heute sind die deutschen Mitbestimmungsrechte so weitgehend, wie in keinem anderen europäischen Land. Wenn diese nun zusätzlich ausgeweitet werden, schreckt dies internationale Investoren ab."
Die Bundesregierung könne dieses Eckpunktepapier nicht zur Grundlage einer Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes machen. Schon heute werde dem Umstand, dass der Unternehmenseigner das wirtschaftliche Risiko im Betrieb verantworte, zu wenig Rechnung getragen. Diese Entwicklung dürfe nicht durch eine Reform der Mitbestimmung neuen Schub erhalten. "Die von den Gewerkschaften beklagte Erosion der betrieblichen Mitbestimmung ist die akademische Umschreibung eines anderen Problems: An der Basis laufen ihnen die Mitglieder davon. Dieses Problem kann der Gesetzgeber aber nicht lösen", sagte Dr. Fuchs.
Die in den Eckpunkten vorgesehene vereinfachte Betriebsratswahl, die Absenkung der für die Betriebsratsgröße maßgeblichen Arbeitnehmerzahl, erweiterte Mitspracherechte bei Einstellungen, neue Tätigkeitsbereiche im Umweltschutz und bei der Chancengleichheit von Frauen sowie bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus, alle diese Punkte überforderten kleine und mittelständische Unternehmen. "Gewerkschaftsgesteuerte Betriebsräte stören den Betriebsfrieden gerade in Kleinunternehmen. Eine noch großzügigere Freistellung von Mitarbeitern für die Betriebsratsarbeit wird zudem den Arbeitsablauf in kleinen und mittelständischen Firmen erheblich beeinträchtigen. Die mittelständische Wirtschaft und der gesamte deutsche Handel werden sich gegen die vorgeschlagenen Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes wehren", erklärte Dr. Fuchs.
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Volker Tschirch
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