Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL fordert Begünstigung von Euro-III-Fahrzeugen bei der Kraftfahrzeugsteuer zum Ausgleich der höheren, emissionsabhängigen Autobahnbenutzungsgebühr ab 2001

(Frankfurt am Main) – Die von den Benelux-Staaten, Dänemark, Schweden und der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam erhobene Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge soll einheitlich zum 1. Januar 2001 auf eine emissionsbezogene Staffelung umgestellt werden. Die Eurovignettenstaaten hatten sich anlässlich der Neufassung der ihrem Gebührenabkommen zugrunde liegenden Richtlinie darauf verständigt, über die erforderliche redaktionelle Anpassung ihres Übereinkommens hinaus auch die gemeinsame Benutzungsgebühr an die neuen, emissionsbezogenen Höchstsätze anzugleichen. Damit soll ein zusätzlicher Anreiz für den Einsatz umweltfreundlicherer Fahrzeuge gegeben werden. Durch die vereinbarte Übernahme der in der neuen Richtlinie 1999/62/EG festgelegten Gebührenhöchstsätze wird es zu einer Anhebung der Autobahnbenutzungsgebühren für alle Nicht-Euro-II-Fahrzeuge (also auch für Euro-I-Fahrzeuge) sowie der Tagesgebühren kommen.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat in seiner Stellungnahme zu dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) zur nationalen Ratifizierung des Änderungsabkommens vorgelegten Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass sich die auch für schadstoffärmere Fahrzeuge vorgesehene Gebührenerhöhung nicht mit Wegekostenargumenten begründen lässt, wie es in dem zum genannten Gesetzentwurf vorbereiteten Sprechzettel für den Regierungssprecher versucht werde.

Wie der BGL einräumt, würde die vorgesehene Erhöhung der Autobahnbenutzungsgebührensätze zwar im Hinblick auf ausländische Nutzfahrzeuge zu einer höheren, allerdings noch immer nicht ausreichenden Anlastung der auf deutschen Autobahnen verursachten Wegekosten führen. Doch gleichzeitig ergäbe sich dadurch eine angesichts der erst jüngst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ermittelten Wegekostendeckungsgrade nicht gerechtfertigte Mehrbelastung auch der inländischen Nutzfahrzeuge. So hätten deutsche Lkw schon 1997 je nach Art der Berechnung zwischen 155,8 % und 313,1 % ihrer Wegekosten auf deutschen Autobahnen gedeckt. Unter Berücksichtigung der Ökosteuer würden diese Werte bis 2003 ohnehin auf 217,8 % bzw. 437,6 % ansteigen. Demgegenüber deckten ausländische Nutzfahrzeuge ihre auf deutschen Autobahnen verursachten Wegekosten nach wie vor nur zum Teil.

Folglich, so der BGL, könne das mit der vorgesehenen Erhöhung der Autobahnbenutzungsgebührensätze verbundene Streben nach einer gerechteren Wegekostenanlastung für Unternehmen mit Fahrzeugen am Standort Deutschland nur dann zielführend sein, wenn diese Gebührenanhebung nicht den bestehenden hohen fiskalischen Lasten "on top" aufgesattelt würden. Für den erforderlichen Ausgleich der vorgesehenen Mehrbelastung schlägt der BGL daher eine Begünstigung von Euro-III-Fahrzeugen bei der Kraftfahrzeugsteuer vor, da durch eine solche Maßnahme der Anreiz für den Einsatz noch umweltfreundlicherer Fahrzeuge verstärkt würde.

Der BGL hält ein Eingreifen der Politik in Anbetracht der Tatsache, dass die mittelständischen deutschen Güterkraftverkehrunternehmen – nicht zuletzt infolge der "ökologisch orientierten" Steuerpolitik der Bundesregierung – vielfach existenziell gefährdet seien und immer mehr Verkehre auf Anbieter aus der EU sowie den mittel- und osteuropäischen Staaten verlagert würden, für dringend geboten. Aus diesem Grund sollte auch die Umstellung auf eine emissionsabhängige Gebühr als Beitrag zur Umsetzung der in der Koalitionsvereinbarung zugesagten Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen in der europäischen Verkehrswirtschaft genutzt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
BGL, Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt/M., Tel:(069)7919-0, Fax:(069)7919-227

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