Pressemitteilung | Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Bitcoin und Umsatzsteuer - Finanzverwaltung gibt einen Hash dazu

(Berlin) - Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Erlass vom 27.2.2018 erstmals zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vorgänge rund um den Bitcoin-Handel Stellung bezogen (BMF, Schreiben vom 27.2.2018 - III C 3 - S 7160-b/13/10001).

Es wurde klargestellt, dass der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin genau wie der normale Währungstausch umsatzsteuersteuerfrei ist; dies hatte der Europäische Gerichtshof bereits in 2015 so entschieden. Folgerichtig sind auch die Transaktionsgebühren für diese Geschäfte umsatzsteuerfrei zu behandeln. Unter dem Topic "Folgefragen" nimmt das BMF auch zu anderen Begriffen, die im Zusammenhang mit dem Bitcoin-Hype in aller Munde sind, Stellung. Die Ergebnisse muss man jedoch kritisch sehen. Insbesondere die Darlegungen zum Mining sind auf den Prüfstand zu stellen. Mining ist eine professionelle Dienstleistung, die mittlerweile unter Einschaltung von Agentur-Plattformen betrieben werden kann und die einem hohen Konkurrenzdruck unterliegt.

Professionelle Miner durchforsten "das Internet" nach Bitcoin-Paketen, die "Blocks", die aus einzelnen Handelspaketen zusammengestellt und in die "Cloud" gegeben werden. Finden Miner Blocks, binden sie diese an bereits fertig berechnete Block-Ketten, indem sie dazu Datensignaturen "Hash" erzeugen, die die Blocks aneinander koppeln und dafür sorgen, dass die Echtheit der Blocks verifiziert werden kann. So bauen sie die Blockchain. Dafür erhalten sie ein nicht unerhebliches Entgelt in Bitcoin aus dem System. Zu diesem Thema dürfte das letzte (steuerliche) Wort noch nicht gesprochen sein.

Sehr zu begrüßen ist, dass sich das BMF darauf festgelegt hat, dass alle echten virtuellen Währungen den konventionellen Zahlungsmitteln gleichgestellt werden. Der Inter-Krypto-Handel zwischen verschiedenen Kryptowährungen ist also dem herkömmlichen Währungstausch gleichgestellt. Dringend notwendig wird es allerdings, Abgrenzungskriterien zu entwickeln, um Kryptowährungen von Gaming-Währungen und Ähnlichem zu unterscheiden.

Als erster Berufsverband beschäftigt sich der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg offiziell mit den steuerlichen Themen des Kryptogeldes. Auf der Berliner Steuerfachtagung am 7.3.2018 werden über 300 Steuerberater mit Vortragsthemen über Startups und die Internet-Wirtschaft informiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. Simon Beyme, Geschäftsführer Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27595980, Fax: (030) 27595988

(wl)

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