Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Zugang zum Recht auch in Abschiebezentren in Drittstaaten!

(Berlin) - Die Europäische Union ist dabei, das Asylrecht zu reformieren. In der Frage um schärfere Rückführungsregelungen und Abschiebezentren in Drittstaaten haben sich die EU-Institutionen nun vorläufig geeinigt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sorgt sich um die grundlegenden Verfahrensgarantien und mahnt die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards an.

„Was die EU plant, wirft viele rechtliche Fragen auf. Auch Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht haben nach der Europäischen Grund- und Menschenrechtsordnung Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren – hierzu zählt auch eine unabhängige anwaltliche Unterstützung. Das muss auch für Drittstaaten gelten, mit denen die EU kooperiert! Die Abschiebezentren außerhalb der EU, die erweiterten Möglichkeiten von Inhaftierungen und die Verkürzungen beim Rechtsschutz werfen insofern erhebliche rechtliche Zweifel auf. Nur weil die EU das vermeintliche Problem auslagert, verschwindet es im Übrigen nicht.

Die italienischen Zentren in Albanien zeigen, wie wichtig ein rechtlicher Rahmen ist. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes dazu steht noch aus, doch die Schlussanträge des Generalanwalts zeigen schon jetzt klare Vorgaben auf. Die Menschen brauchen juristischen Beistand und sprachliche Unterstützung. Außerdem muss sichergestellt sein, dass sie Kontakt mit ihrer Familie und den zuständigen Behörden halten können.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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