Bonus-Malus-Regelung betrifft Labortests nicht
(Frankfurt) - Das Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das zum 1. Mai in Kraft tritt, hat keine Auswirkungen auf diagnostische Leistungen. Weder Schnelltests, wie zum Beispiel Urin- oder Blutteststreifen, die der Patient zu Hause anwendet, noch Laborleistungen sind von der Bonus-Malus-Regelung betroffen. Sie gelten ausschließlich für verordnungsstarke Arzneimittelgruppen, d. h., die Verordnung von Teststreifen hat keinerlei Einfluss auf die Bonus-Malus-Regelung, auch wenn Teststreifenverordnungen dem Arzneimittelbudget zugerechnet werden. Darauf hat der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) am 19. April 2006 in Frankfurt hingewiesen.
Das Gesetz sollte ursprünglich bereits zum 1. April 2006 in Kraft treten. Durch Intervention der Bundesländer im Bundesrat verzögerte sich die Verabschiedung, sodass das Gesetz nunmehr am Mai 2006 in Kraft tritt. Das beschlossene Gesetz unterscheidet sich inhaltlich nicht von dem bisherigen Entwurf.
Quelle und Kontaktadresse:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e.V., im VCI (Haus der Chemie)
Pressestelle
Karlstr. 19-21, 60329 Frrankfurt
Telefon: (069) 2556-1731, Telefax: (069) 236650
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