Pressemitteilung | BDGW e.V. - Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V.

Branchenmindestlöhne für Geld- und Wertdienstleister festgelegt

(Berlin/Bad Homburg) - Seit dem 1. Oktober gelten neue bundesweite Branchenmindestlöhne für die rund 11.000 Beschäftigten der privaten Geld- und Wertdienstleister. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte die im Bundeslohntarifvertrag, zwischen der BDGW und der Gewerkschaft ver.di, festgelegten Löhne über eine Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich. Diese Lohnfestlegungen sind damit für alle nationalen - auch bisher nicht tarifgebundenen - und europäischen Geld- und Wertdienstleister verbindlich, soweit die Dienstleistung in Deutschland durchgeführt wird.

Michael Mewes, Vorsitzender der BDGW, freut sich, dass die Branchenmindestlöhne nun zum zweiten Mal festgelegt wurden. "Mit dieser Allgemeinverbindlichkeitserklärung bestehen für die Branche einheitliche Grundvoraussetzungen". Sowohl für die Beschäftigten, als auch für die Auftragskalkulation sei dies eine wichtige Entscheidung. Eine untertarifliche Entlohnung der Mitarbeiter ist so auch für Dienstleister, die nicht in der BGDW organisiert sind, nicht zulässig. "Die Lohnkosten machen in unserer Branche ca. 70 Prozent der Gesamtkosten aus und sind ein entscheidender Faktor. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung stärkt die Bundesregierung, die Stabilitäts-, Ordnungs- und Befriedungsfunktion der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien". so Mewes.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages zum 1 Oktober in der stationären Dienstleistung Stundengrundlöhne zwischen 9,88Euro und 13,24Euro - je nach Bundesland. Für die mobile Dienstleistung gelten die Stundengrundlöhne zwischen 11,94Euro und 16,13€.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V. (BDGW) Silke Wollmann Norsk-Data-Str. 3, 61352 Bad Homburg Telefon: (06172) 948050, Fax: (06172) 458580

(wl)

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