Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

Branchenverbände richten Appell an den Bayerischen Ministerpräsidenten / Die Koalitionsvereinbarung zum Donau-Ausbau muss eingehalten werden!

(Duisburg) - In einem gemeinsamen Brief von 19. Dezember 2008 an den Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer fordern der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB), der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e. V. (BÖB) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband e.V.(DSLV) Bayerns Landesregierung auf, den am 27. Oktober 2008 geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP einzuhalten. Dort heißt es zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen: "Wir wollen den Donau-Ausbau vorantreiben. Dazu haben die Koalitionspartner unterschiedliche Auffassungen. Die CSU will die Variante C/C2,80, die FDP die Variante A realisieren. Auf Antrag des Bundes untersucht die EU die Ausbauvarianten nach den TEN-Leitlinien. Über die Realisierung wird nach Vorliegen des Ergebnisses beraten."

Das Schreiben der Gewerbeverbände ist neben Seehofer auch an den Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Dr. Markus Söder (CSU), und seinen Kabinettskollegen Martin Zeil (FDP), Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, adressiert. Die Staatsminister sind in den vergangenen Tagen mit Äußerungen über den Donau-Ausbau an die Öffentlichkeit getreten, die dem Koalitionsvertrag widersprechen und eine Entscheidung für den Donau-Ausbau in der Variante A präjudizieren.

BDB, BÖB und DSLV erinnern daran, dass die im Rahmen des TEN-Programms von der EU zur Finanzierung der Untersuchung zur Verfügung gestellten 16,5 Mio. Euro zweckgebunden sind und deshalb nicht ohne weiteres für Ausbaumaßnahmen verwendet werden können. Des weiteren wurden bereits Mitte Juni 2007 innerhalb der EU-Kommission Bedenken geäußert, dass die Ausbauvariante A nach derzeitigen Erkenntnissen die Voraussetzungen von Art. 11 (2) der TEN-Leitlinien 1692/96/EG nicht erfüllt. Somit sind bei der Umsetzung dieser Variante aus Brüssel mögliche Widerstände bei der Ko-Finanzierung zu erwarten.

Entgegen der Behauptung der Verfechter der Ausbauvariante A (ohne Staustufen) ist die von der EU geförderte Studie keineswegs überflüssig. Sie soll vielmehr als Vorbereitung zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens dienen. Da noch keine politische Entscheidung bezüglich der Ausbauvariante gefallen ist, sollen die Vorbereitungen für beide Varianten erfolgen. Ein Großteil der geplanten Arbeiten ist für beide Varianten gleich, somit variantenunabhängig. Nur in Teilbereichen (ca. 17 km) sind für beide Varianten spezifische Planungen durchzuführen. Sollte bereits jetzt - ohne die Studie - eine Variantenentscheidung getroffen werden, wären die Kosten für die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Planfeststellungsverfahren von Bund und Land Bayern allein aufzubringen.

Die Verbände appellieren an die Landesregierung, keine Fakten zu schaffen, die politischen Vereinbarungen widersprechen, die weitere Entwicklung des Systems Wasserstraße beeinträchtigen und Arbeitsplätze gefährden. Sie fordern eine vorurteilsfreie, sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Donau-Ausbau unter Einbeziehung der gesamtlogistischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge und erklären ihre Bereitschaft zum Dialog.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Pressestelle Dammstr. 15-17, 47119 Duisburg Telefon: (0203) 80006-50, Telefax: (0203) 80006-21

(dh)

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