Breite Kulanz bei Gebühren für Stornierungen / Fluggesellschaften kommen Reisebüros bei ADM entgegen
(Berlin) - Der Bitte des Flugausschusses des Deutschen ReiseVerbands (DRV) wird auf breiter Front entsprochen: Fast ausnahmslos alle vom DRV-Flugausschuss angeschriebenen Airlines - darunter auch die deutschen Marktführer - kommen den Reisebüros bei den Gebühren für Umbuchungen, Stornierungen und Umschreibungen, die infolge der Flugausfälle beim Vulkanausbruch entstanden sind, entgegen. Der Flugausschussvorsitzende Otto Schweisgut hatte sich in einem Schreiben an die in Deutschland vertretenen Fluggesellschaften gewandt und um eine faire Regelung für die Bearbeitung der Umbuchungen, Umschreibungen und Stornierungen gebeten (vergleiche DRV-Pressemitteilung vom 10. Mai 2010).
Die Bilanz dieses DRV-Vorstoßes: Der überwiegende Teil der Fluggesellschaften hat sich für umfangreiche Kulanzregelungen entschieden und verzichtet auf die Ausstellung von ADMs (Agency Debit Memos). Ein ADM ist ein Verwaltungsformular, mit dem ein Reisebüro durch eine Airline mit einem bestimmten finanziellen Betrag belastet werden kann. In den Briefen an den DRV bedanken sich die Fluggesellschaften zudem ausdrücklich für die von Reisebüros geleistete Unterstützung während der Zeit der Flugsperre infolge der Aschewolke.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
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