Brüderliches Erbe kann teuer werden
(Bonn) - Erbschaften von weitläufigeren Verwandten (Onkel, Tante, aber auch Geschwister) sollten nicht ohne vorherige steuerliche Beratung angenommen werden", warnt Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.. Auch nach dem Tode ließen sich häufig noch gewaltig Steuern sparen.
Ein Beispiel: Ein verwitweter Erblasser ohne Kinder hinterlässt sein gesamtes Vermögen (Haus, Bargeld, Wert: 600.000,00 DM) seiner einzigen Schwester. Dafür muss diese 127.600,00 DM Erbschaftsteuer zahlen. Schlägt sie dagegen das Erbe (binnen sechs Wochen) aus und fällt die Erbschaft dadurch ihren drei Kindern an, so zahlen diese aufgrund geringerer Steuerprogression insgesamt nur 91.800,00 DM, Streuersparnis: 35.600,00 DM!
Weitere Steuertipps, Mustertestamente enthalten die vom DGE-Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber Sterben macht Erben" und Sterben und Steuern", die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich je 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Simrockalle 27, 53173 Bonn, Tel.: (02 28) 935 57 21, Fax: (02 28) 935 57 99