Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.
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BSB veröffentlicht neuen Ratgeber: Schadstoff-Check beim Immobilienerwerb aus zweiter Hand

(Berlin) - Häuser und Wohnungen aus zweiter Hand sind zu Recht gefragt, doch manchmal stecken in alter Bausubstanz oder dem Boden Belastungen, die nicht gleich erkennbar sind. Wie man Altlasten und Schadstoffe aufspüren und gesundheitliche, wirtschaftliche und rechtliche Risiken vermeiden kann, erklärt der neue Ratgeber.

Er verweist zunächst auf belastete Materialien aus der Vergangenheit wie Asbest oder formaldehydhaltige Holzkleber, die vor allem in nach dem zweiten Weltkrieg errichteten Gebäuden zu finden sind, als deren gesundheitsschädliche Wirkung noch nicht bekannt war. Oft setzen Wirkungen wie Kopfschmerzen oder Allergien erst ein, wenn Schäden in der Bausubstanz auftreten.

Ein ausführliches Kapitel beschäftigt sich mit Risiken, die vor Abschluss des Kaufvertrages über ein gebrauchtes Gebäude eingegrenzt werden müssen. Denn die meisten Verträge enthalten einen Gewährleistungsausschluss, der besagt, dass die Immobilie so wie sie steht und liegt erworben wird.

Das Thema Schadstoffe sollte auf jeden Fall angesprochen werden. Räumt der Verkäufer ein eventuelles Vorhandensein ein oder sind die Angaben nicht verlässlich, sollte unbedingt ein unabhängiger Experte mit einer Untersuchung beauftragt werden. Zweifel sind auch geboten, wenn bei gewerblichen Anbietern Gutachten von Tochterunternehmen die Unbedenklichkeit bescheinigen. Das Geld für einen unabhängigen Sachverständigen - wie auch der BSB in seiner Beratung anbietet - ist gut angelegt. Denn eine nachträgliche Sanierung schadstoffbelasteter Bauteile kann um ein Vielfaches teurer werden.

Werden erst später Schadstoffe gefunden, muss wegen des Gewährleistungsausschlusses dem Verkäufer zudem nachgewiesen werden, dass er den Käufer getäuscht hat. Da diese Sachlage schwierig ist, widmet der Ratgeber der Informationspflicht des Verkäufers und den Hilfen für den Käufer einen extra Abschnitt.

Als besonders hilfreich erweist sich für Immobilienerwerber eine Übersicht über mögliche Schadstoffbelastungen nach Baualtersklassen mit Erläuterungen zu ihrem Auftreten, ihrem offiziell letztmaligen Einsatz und ihrer - möglicherweise auch verzögerten - Wirkung.

Nicht vergessen wird zum Abschluss der Hinweis, bei ins Auge gefasstem Umbau oder Sanierung der Immobilie darauf zu achten, dass keine Schadstoffe eingebaut werden. Mit Architekten, Bauunternehmern und Handwerkern ist deshalb die Einhaltung bestimmter Richtwerte für wohngesunde Innenraufluft zu vereinbaren. Die Qualitätskontrolle sollten unabhängige Prüfer per Raumluftmessung durchführen.

Um die Rechte als Käufer zu sichern - so die generelle Empfehlung - sollte eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung zu den gesundheitlichen Eigenschaften getroffen werden.

Den Ratgeber gibt´s zum download unter: www.bsb-ev.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Telefax: (030) 31507211

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