Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

BSE-Krise kann nicht auf kommunale Kosten gelöst werden

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) wendet sich gegen die Pläne der Bundesregierung, im Gesetz über das Tiermehlverbot vorzusehen, dass die hierdurch anfallenden erheblichen Kosten von Ländern und Gemeinden getragen werden müssen.

"Die bisher geltenden Regelungen hinsichtlich der Kostentragung bei der Beseitigung von Schlachtabfällen und Kadavern, die auch eine Kostenbeteiligung der Kommunen vorsehen, können unmöglich auf die Regelungen zur Bewältigung der BSE-Krise und der Beseitigung des Tiermehls übertragen werden", erklärte gestern Herr Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB, in Berlin.

Hintergrund ist der Gesetzesentwurf des Bundes, der vorsieht, dass dem Bund keine Kosten für die Tierkörperbeseitigung und die Beseitigung der Futtermittel entstehen, diese jedoch von Ländern und Gemeinden getragen werden sollen.

"Die BSE-Krise ist ein nationales und europäisches Problem, für dessen Lösung weder die Kommunen noch die kommunalen Kassen zuständig sind", so Landsberg. "Das BSE-Problem ist auf europäischer Ebene durch eine fragwürdige Agrarpolitik entstanden. Auf dieser Ebene müssen auch die Lösungen zur Bewältigung dieser Krise entwickelt und finanziert werden. Es ist nicht akzeptabel, dass der Versuch unternommen wird, dies auf Kosten der Kommunen zu schaffen. Die gewaltigen Kosten der Umsetzung eines solchen Gesetzes würden die kommunalen Möglichkeiten maßlos übersteigen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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