Pressemitteilung | SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V.
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BStabG: Beitragssatzstabilität darf Innovation und Versorgung nicht gefährden

(Berlin) – Der Deutsche Industrieverband SPECTARIS begrüßt das Ziel des Referentenentwurfs zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu sichern. Aus Sicht der Medizintechnik- und Hilfsmittelbranche ist jedoch entscheidend, dass Kostendämpfung nicht zulasten von Innovation, Versorgungsqualität und mittelständischen Strukturen geht.

„Die Stabilisierung der GKV-Finanzen ist notwendig – sie darf aber nicht Innovationen ausbremsen und bewährte Versorgungsstrukturen schwächen“, erklärt Marcus Kuhlmann, Leiter des SPECTARIS-Fachverbands Medizintechnik.

Positiv bewertet SPECTARIS, dass im Hilfsmittelbereich auf eine Rückkehr zu Ausschreibungen verzichtet wird. Die Weiterentwicklung des Festbetragssystems kann sinnvoll sein – allerdings nur bei tatsächlich vergleichbaren und austauschbaren Produkten.

Kritisch sieht der Verband insbesondere die geplanten Eingriffe in die Hilfsmittelversorgung. Eine einseitige Preisorientierung bei Festbeträgen ohne ausreichende Berücksichtigung von Qualität und Versorgungsrealität birgt das Risiko, Innovationen zu bremsen und den Wettbewerb auf das niedrigste Preisniveau zu verengen. Dabei umfasst Hilfsmittelversorgung weit mehr als die Bereitstellung eines Produkts – etwa Beratung, Anpassung, Einweisung und Nachsorge –, die in der Regulierung angemessen berücksichtigt werden müssen.

Besonders kritisch bewertet SPECTARIS den vorgesehenen pauschalen Abschlag von drei Prozent auf die Vergütung von Hilfsmittelversorgungen in den Jahren 2027 und 2028. „Der Eingriff ist für den Hilfsmittelbereich nicht spezifisch begründet und trifft eine Branche, die bereits heute durch langfristige Verträge einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung leistet“, so Kuhlmann. Zudem gefährde der Abschlag die Refinanzierung zentraler Versorgungsleistungen und untergrabe die Planungssicherheit der Leistungserbringer.

Auch die geplante Begrenzung von Preis- und Vergütungssteigerungen auf Basis der Grundlohnrate sieht SPECTARIS kritisch. Sie kann Investitionen in innovative Medizintechnologien erschweren – insbesondere im mittelständisch geprägten MedTech-Sektor.

Darüber hinaus warnt der Verband vor den kumulativen Effekten der Maßnahmen: Gerade im Hilfsmittelbereich können Festbetragsausweitungen, Preisabschläge, zusätzliche Datenpflichten und steigende Zuzahlungen erhebliche Belastungen erzeugen und den Zugang der Patientinnen und Patienten zu hochwertigen Versorgungsoptionen erschweren.

SPECTARIS fordert daher eine differenzierte Ausgestaltung der Regelungen. Dazu gehören insbesondere eine stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien bei Festbeträgen, eine praxisnahe Einbindung der betroffenen Akteure sowie alternative Maßnahmen zur Kostendämpfung, die bestehende Versorgungsstrukturen nicht destabilisieren.

„Eine nachhaltige Reform muss Wirtschaftlichkeit, Innovation und Versorgungsqualität gemeinsam denken. Nur so bleibt die Gesundheitsversorgung leistungsfähig und zukunftsfähig“, betont Kuhlmann.

SPECTARIS wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und sich für eine ausgewogene Weiterentwicklung des Entwurfs einsetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V., Christof Weingärtner, Pressesprecher(in), Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin, Telefon: 030 414021-0

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