BTE-Stellungnahme zur Biozidverordnung
(Köln) - Seit Juni 2009 liegt ein neuer Vorschlag der EU-Kommission über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten vor. Dieser soll die geltende Biozid-Richtlinie von 1998 ablösen, die nur für Biozidprodukte wie z.B. Anti-Schimmelmittel gilt.
Der aktuelle Verordnungsvorschlag enthält - neben Neuregelungen zum Zulassungsverfahren - auch eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf mit Bioziden behandelte Produkte wie beispielsweise Möbel und Textilien. Neben einem pauschalen Inverkehrbringungsverbot sind Kennzeichnungsvorschriften vorgesehen.
Unter Federführung des HDE hat der BTE eine vorläufige Stellungnahme zur Verordnung erarbeitet und mit den textilen Vorstufen abgestimmt. Den Verordnungsvorschlag bewertet der BTE sehr kritisch, da neben der Kennzeichnungspflicht die vorgesehene Ausweitung des Geltungsbereichs auf Enderzeugnisse auch einen Bruch mit der risikoorientierten Herangehensweise der europäischen Chemikalienverordnung REACH bedeutet.
Der BTE setzt sich dafür ein, dass außer den eigentlichen Biozidprodukten auch weiterhin nur solche fertigen Erzeugnisse in den Geltungsbereich fallen, die eine externe Wirkung entfalten, wie z.B. bei mit Insektiziden behandelte Zeltbahnen. Danach würden die allermeisten Textilien und Bekleidung nicht unter die Biozidverordnung fallen.
Hinweis: Den Verordnungsvorschlag und die Stellungnahme können Mitglieder der Einzelhandelsverbände auf der Internetseite http://www.einzelhandel.de/pb/site/hde/node/43410/Lde/index.html einsehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE)
Pressestelle
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
Telefon: (0221) 921509-0, Telefax: (0221) 921509-10
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