Pressemitteilung | Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS)

BUGLAS-Pressestatement zur heutigen Anhörung zur Novellierung des DigiNetz-Gesetzes in Berlin / Synergien nutzbar machen, Ausbauanreize erhöhen, Wettbewerb sichern / BUGLAS begrüßt geplante Novellierung des DigiNetzG als richtigen Schritt zum richtigen Zeitpunkt

(Bonn/Berlin) - Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) begrüßt die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgesehene Novellierung des DigiNetz-Gesetzes ausdrücklich. "Der Gesetzentwurf des BMVI ist ein wichtiger und richtiger Schritt zum richtigen Zeitpunkt", wertet BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. "Das Ministerium hat zutreffend erkannt, dass die bisherigen Vorgaben des DigiNetz-Gesetzes nicht wie eigentlich beabsichtigt zu einer Beschleunigung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen führen, sondern zu einem 'Glasfaser-Mikado', bei dem derjenige verliert, der sich als erster bewegt." Die Vielzahl der seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im November 2016 bei der Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur, die als nationale Streitbeilegungsstelle fungiert, eingereichten strittigen Ansprüche hinsichtlich Mitnutzung und gerade Mitverlegung ist nach Auffassung des BUGLAS klarer Beleg dafür, dass die aktuelle Formulierung des Gesetzestextes den Glasfaserausbau bis mindestens in die Gebäude nicht nur nicht voranbringt, sondern sogar ausbremst. "Es ist daher genau richtig, das DigiNetz-Gesetz so schnell wie möglich zu überarbeiten, ehe weitere Verunsicherung am Markt um sich greift", macht Heer deutlich.

Die vom BMVI erarbeitete Novellierung erhöhe nun die Anreize für Erstinvestoren, ohne dabei die Hebung von Synergien aus den Augen zu verlieren oder den Wettbewerb zu beeinträchtigen, so der BUGLAS-Geschäftsführer weiter. Der Gesetzentwurf sieht im Kern vor, das erstausbauende Unternehmen den Mitverlegungsanspruch eines anderen Unternehmens dann ablehnen können, wenn damit ihr geplantes Glasfasernetz überbaut würde und sie gleichzeitig auf ihrem Glasfasernetz Open Access anbieten. "Damit schlägt man mehrere Fliegen mit einer Klappe", führt Heer aus. "Der gerade angesichts knapper Ressourcen völlig unsinnige Parallelausbau wird vermieden und macht den Ausbau weiterer bislang nicht versorgter Gebiete möglich. Gleichzeitig entstehen aber über den vorgegebenen Open Access keine Monopole und der Wettbewerb im Sinne der Endkunden bleibt bestehen." Zudem könne der Eigentümer der Infrastruktur sein Netz besser auslasten, während weitere Diensteanbieter ohne eigene Netzinvestitionen auf hochwertige Infrastrukturen zugreifen könnten.

"Die geplante Neuregelung steht in Gänze im Einklang mit der europäischen Richtlinie zur Senkung von Kosten beim Breitbandausbau, die dem deutschen DigiNetz-Gesetz zugrunde liegt", sagt Heer. "Deutschland hat auf dem Weg zu einem flächendeckenden FttB/H-Ausbau noch einiges vor sich. Daher ist es wichtig, dass die Regelung nun schnell umgesetzt und nicht auf die lange Bank geschoben wird." Der BUGLAS hat gemeinsam mit dem VKU, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Deutschen Städtetag eine gemeinsame Stellungnahme zur DigiNetzG-Novellierung erarbeitet, die Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht. Die Stellungnahme spricht sich neben den vom BMVI vorgesehenen Gesetzesänderungen unter anderem auch dafür aus, den Begriff der "öffentlichen Mittel", der bislang häufig missverständlich ausgelegt wird, genauer zu definieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS) Pressestelle Eduard-Pflüger-Str. 58, 53113 Bonn Telefon: (0228) 909045-10, Fax: (0228) 909045-88

(ta)

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