Bund der Versicherten warnt vor Torschlusspanik bei Lebensversicherungen / "Kapitalversicherungen sind nur schwache Sparverträge"
(Henstedt-Ulzburg) - "Niemand sollte übereilt eine Lebens-, Renten- oder Ausbildungsversicherung abschließen, nur um sich vermeintlich Steuervorteile zu sichern." Der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg begrüßt den Wegfall des Steuerprivilegs für Kapitalversicherungen ab 2005. Er warnt aber vor Abschlüssen noch in diesem Jahr. "Torschlusspanik" sei völlig unnötig, betont BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck: "Denn selbst mit Steuervorteilen ist die Kapitalversicherung allenfalls ein renditeschwacher Sparvertrag voller erheblicher Nachteile bei nur unzulänglichem Versicherungsschutz."
Die Nachteile liegen nach Einschätzung der Verbraucherschutzorganisation bereits in den hohen Abschluss- und Verwaltungskosten. Hinzu kommt die Undurchsichtigkeit der Verträge. Obendrein müssen Versicherte bei eventuellem vorzeitigen Ausstieg mit Nachteilen rechnen. Immerhin wird nach BdV-Beobachtung mehr als jeder zweite Vertrag vorzeitig gekündigt. Lilo Blunck: "Wer den Vertrag in den ersten zwei bis drei Jahren beenden muss, bekomme häufig nichts zurück. Selbst nach zehn bis 15 Jahren fließen bei Kündigung kaum die eingezahlten Beiträge zurück."
Auch der als Werbeargument gern zitierte "Garantiezins" sei irreführend: "Weil Kosten für Verwaltung, Provisionen und Risikoschutz vom eingezahlten Beitrag abgezogen werden und nur der verbleibende Wert mit 2,75 Prozent verzinst wird, entspricht das tatsächlich nur einer effektiven Jahresrendite von etwa einem Prozent", rechnet BdV-Versicherungsexperte Thorsten Rudnik vor und beklagt: "Das wird dem Verbraucher gern verschwiegen. Man könne generell nur mit den "garantierten Leistungen", nicht jedoch mit den "Prognosen", das heißt den nur in Aussicht gestellten Überschüssen, rechnen. Besonders in den vergangenen vier Jahren seien die Überschüsse zum Teil drastisch gekürzt worden. Versicherungsberater Rudnik: "Das betrifft nicht nur Verträge, die zur Altersvorsorge abgeschlossen wurden, sondern auch solche, die für Immobilienfinanzierungen eingesetzt wurden. Da klaffen rasch existenzbedrohliche Finanzierungslücken."
Die mit dem Sparvertrag verbundene Versicherung gegen Todesfall oder Berufsunfähigkeit sei häufig zu gering. Oft brauche der Kunde den Todesfallschutz gar nicht (etwa Singles), weil es niemanden abzusichern gebe. In diesem Fall zahle er ohne Gegenleistung. Eine angemessene Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen sei für Berufstätige unverzichtbar. Deshalb könne es nicht sinnvoll sein, so per Kapitallebensversicherung Geldanlage und Versicherungsschutz zu verknüpfen.
Erträge von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, die ab Januar 2005 abgeschlossen werden, werden künftig zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Entfällt eine der Voraussetzungen, werden die Erträge vollständig steuerpflichtig.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V.
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Streichung des Garantiezinses betrifft Altersvorsoge flächendeckend / Alle Formen der kapitalgedeckten Rente verlieren Verlässlichkeit
- Gut und günstig versichert / Bund der Versicherten e. V. veröffentlicht Ratgeber im neuen Look
- Bundesregierung will klassische Lebensversicherung beenden / Negative Auswirkungen auf bestehende Verträge sind zu erwarten