Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Bund der Versicherten warnt Winterreifen-Umrüstungsmuffel / Nicht mit Sommerreifen durch Schnee und Eis schlittern

(Henstedt-Ulzburg) - Noch sind Winterreifen keine Pflicht. Aber wer mit seinem Auto sicher durch Schnee und Eis kommen will, sollte auf Winterpneus umsteigen. Denn wer auf Sommerreifen unterwegs ist, fährt gefährlich. Fachleute haben festgestellt, dass ein Auto mit Winterreifen bei Kälte, Eis und Schnee mit Tempo 50 nach 35 Metern Bremsweg zum Stehen kommt. Mit Sommerreifen würden es fast zehn Meter mehr sein. „Obendrein“, warnt Bianca Höwe vom Bund der Versicherten (BdV), „riskieren Autofahrer mit falschen Reifen ihren Versicherungsschutz, obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, die Winterreifen vorschreibt.“

Die Vollkaskoversicherung muss nicht bezahlen, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Bianca Höwe: „Grobe Fahrlässigkeit kann bereits demjenigen unterstellt werden, der ohne Winterreifen fährt, obwohl er wissen sollte, dass er so keineswegs sicher unterwegs ist.“ Ebenfalls dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit setzt sich möglicherweise aus, wer mit Sommerreifen unbeeindruckt unangemessen flott durch den Schnee fährt. Die Vollkasko zahlt dann den eigenen Schaden des Fahrers ganz sicher nicht.

„Die Haftpflichtversicherung dagegen zahlt bei grober Fahrlässigkeit schon, denn hier gibt es eine Sonderregelung“, erläutert Bianca Höwe und fügt hinzu: „Die Autohaftpflicht muss den Fremdschaden auf jeden Fall bezahlen, damit der Geschädigte nicht leer ausgeht.“

Tipp: Die verwendeten Pneus für die kalte Jahreszeit sollten nicht zu alt sein. Denn nach Einschätzung von TÜV-Experten verlieren Winterreifen, die älter als fünf Jahre sind, zunehmend an Grip bei Nässe oder auf Eis und Schnee. Das Alter des Reifens lässt sich an der "DOT-Kennziffer" auf der Seitenwand des Pneus feststellen: Die ersten beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden für das Jahr. Beispiel: 2504 = 25. Woche 2004. Vor dem Jahr 2000 war eine dreistellige Kennziffer üblich. Hier wies die letzte Ziffer auf das Produktionsjahr hin: 259 = 25. Woche 1999.

Wichtig: Winterreifen mit weniger als vier Millimeter Profiltiefe sind nach Erkenntnissen von Fachleuten für den Wintereinsatz ungeeignet. Der BdV empfiehlt Autofahrern, ihr Fahrzeug angemessen auf den Winter umzurüsten, um gefahrlos und bei vollem Versicherungsschutz durch Schnee und Eis zu kommen. Wechseln sollte man möglichst frühzeitig, da mit den ersten Schneeflocken meist ein Ansturm auf die Reifenhändler erfolgt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Lilo Blunck, Geschäftsführerin Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221

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