Bund der Versicherten zum Entwurf des neuen Versicherungsvertragsrechts / Auch wenn der Kurs stimmt, es fehlt noch was
(Henstedt-Ulzburg) - Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt die vom Bundesjustizministerium vorgelegten Eckpunkte zur Reform des aus dem Jahre 1908 stammenden Versicherungsvertragsrechts. Die mit 50.000 Mitgliedern größte deutsche Verbraucherschutzorganisation für Versicherungen sieht sich größtenteils in ihrer Arbeit bestätigt. BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck: Erfreulich, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, die wir im vorigen Jahr erstritten haben, maßgeblich in den Entwurf eingeflossen sind. Allerdings bleiben wesentliche Kritikpunkte.
Das neue Versicherungsrecht wird für mehr Transparenz sorgen. Die Kunden werden an den stillen Reserven beteiligt und können höhere Rückkaufswerte erwarten. BdV-Versicherungsberater Thorsten Rudnik: Versicherungsnehmer werden künftig vor Abschluss eines Vertrages besser informiert und beraten. Es wird ein Beratungsgespräch geben, das schriftlich dokumentiert werden muss. Alle Vertragsunterlagen müssen dem Versicherungsnehmer in Zukunft vor Abschluss des Vertrages vorgelegt werden. Die bisher geübte Praxis, Versicherungsnehmern Unterlagen erst mit der Police zuzusenden, nach dem so genannten Policenmodell, ist damit vom Tisch, stellt Lilo Blunck fest.
Erfreulich sei, dass der Entwurf einige alte Forderungen des Bundes der Versicherten aufgreift: Es wird einen gesetzlichen Anspruch auf Überschussbeteiligung geben. Außerdem werden Versicherer verpflichtet, Versicherte an den mit deren Beiträgen gebildeten stillen Reserven zu beteiligen. Der Gesetzgeber will hier einen Ausgleich dadurch herbeiführen, dass nur die Hälfte der stillen Reserven einbezogen werden sollen. Rudnik: Aus unserer Sicht sollten die Versicherer nicht berechtigt sein, die Hälfte der stillen Reserven einzubehalten. Um Wertschwankungen ausgleichen zu können, sollten nur die Reserven verwendet werden dürfen, die die Versicherer tatsächlich benötigen. Die Versicherer dürfen nicht mehr mit unrealistischen Renditeversprechungen die Leistungen hochrechnen.
Abschlusskosten der Lebensversicherung müssen künftig nicht nur wie auch die Vertriebskosten ausdrücklich ausgewiesen werden. Sie müssen ferner auf fünf Vertragsjahre verteilt werden. Vorbild ist die Riester-Rente. Lilo Blunck: Wir hätten uns mehr gewünscht. Seit Jahren fordern wir, auf die so genannte Zillmerung, das heißt, die Belastung des Vertrages aus den ersten Jahresbeiträgen, komplett zu verzichten. Es sei bedauerlich, betont Lilo Blunck weiter, dass sich der Gesetzgeber beispielsweise nicht dazu durchringen kann, die Versicherer zukünftig zu verpflichten, die einzelnen Bestandteile eines Beitrages separat ausweisen zu müssen. Dazu gehören Risikoanteil, Sparanteil, Kostenanteil und Vertriebs- und Abschlusskostenanteil.
Thorsten Rudnik: Einige Punkte fehlen in dem Entwurf, die aber nach Ansicht des BdV berücksichtigt werden müssen. Das sind:
- Es findet sich keine Information, wie zukünftig die Portabilität (Mitnahmemöglichkeit bei Wechsel) in der Lebens- und Krankenversicherung geregelt sein sollte.
- Keine Informationen finden sich über die Unabhängigkeit des Treuhänders,
- Nicht geregelt sind maximale Vertragslaufzeiten und kürzere Kündigungsregelungen (BdV fordert ein Jahr Vertragsdauer, monatliche Kündigung).
- Problematisch: Das Gesetz soll ab 2008 für dann laufende Verträge gelten. Der BdV fordert eine Gleichbehandlung aller Verträge, die seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2005 noch liefen und zwischenzeitlich gekündigt worden sind oder bis 31.12.2007 gekündigt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V.
Lilo Blunck, Geschäftsführerin
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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