Pressemitteilung |

Bund Deutscher Kriminalbeamter unterstützt die Kabinettsentscheidung zur Sicherungsverwahrung gegen jugendliche Straftäter / Gegen nicht therapierbare, schwer kriminelle Jugendliche muss eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden können

(Kiel) - „Das Bundeskabinett hat eine notwendige Fortschreibung der Sanktionierungsmöglichkeiten gegen schwer kriminelle jugendliche Straftäter durchgeführt“, kommentiert der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Bernd Carstensen die Entscheidung des Bundeskabinetts zur möglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung gegen jugendliche Straftäter, die vom Bund Deutscher Kriminalbeamter schon seit längerer Zeit eingefordert wurde.

„Es ist selbstverständlich, dass jugendliche Straftäter zunächst mit allen sozialpädagogischen Möglichkeiten therapiert werden müssen, um eine Rückfälligkeit in die Kriminalität zu verhindern.

Die Anordnung einer Sicherungsverwahrung sollte nur die ultima ratio von Sanktionsmöglichkeiten gegen jugendliche Straftäter sein. Ich einigen Fällen ist sie aber erforderlich, um die Allgemeinheit vor einem gefährlichen/gewalttätigen jugendlichen Straftäter zu schützen“, erklärt Bernd Carstensen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Geschäftsstelle (BDK), Büro des Bundesvorsitzenden Pressestelle Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach Telefon: (02226) 1692-0, Telefax: (02226) 1692-29

(el)

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