Pressemitteilung |

Gewalt gegen Frauen / Informieren, aufklären, helfen und sanktionieren / Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert mehr politisches und gesellschaftliches Handeln zum Schutz der Frau

(Rheinbach) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter zeichnet in diesem Jahr die gebürtige Türkin und eingebürgerte Deutsche, Serap Cilieli, für ihren leidenschaftlichen Kampf um die „Rechte der Frauen“ aus.

Serap Cilieli: „Meine Worte richten sich „weltweit“ an die Menschen und deren Weltbild, die patriarchische Strukturen praktizieren. Ich werbe dafür, dass die Frauen und Mädchen dieser Familien, das Recht über die Selbstbestimmung bilden, es erkennen und ausleben.“

„Vor jeder Veränderung steht die Aufklärung. Dem Umstand, dass in der Bundesrepublik junge Frauen gegen ihren Willen beispielsweise zur Heirat oder auch zur Verschleierung gezwungen werden, ihnen physische und psychische Gewalt angetan wird, muss mit breitem gesellschaftlichem Zusammenhalt begegnet werden“, begründet der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen die folgenden Forderungen bzw. Handlungsempfehlungen:

- In der deutschen polizeilichen Aus- und Fortbildung muss ein Bewusstsein für die Rolle der türkischen bzw. muslimischen Frau in Deutschland und ihre mögliche besondere Opfersituation geschaffen werden.

- Spezielle inhaltliche strafrechtliche Fortbildung der Polizeibeamten, welche Verhaltensweisen, welche Tatbestände der typischen physischen bzw. psychischen Unterdrückung der Frau erfüllen.

- Information an türkische/muslimische Männer, dass eine mit Tradition legitimierte, bezeichnete Handlung aus dem Herkunftsland in der Bundesrepublik strafrechtlich verfolgt werden kann.

- Thematisierung der Rolle der Frau in islamischen Gesellschaften im Schulunterricht.

- Umfassende Informationsangebote an türkische Mädchen, bei Opfersituationen die Hilfe der deutschen Polizei in Anspruch zu nehmen.

- Bei betroffenen jungen Menschen und deren Familien Vertrauen in die Objektivität der deutschen Polizeiarbeit schaffen.

- Zusammenarbeit der Polizei mit Frauen-Selbsthilfeeinrichtungen fördern, die sich speziell muslimischer Frauen annehmen (Frauenhäuser).

- In der Bedrohungssituation ist nach Art des Zeugenschutzes eine Namensänderung und Ausstattung mit neuen Ausweisdokumenten zuzulassen bzw. zu erleichtern.

- Bei massiver psychischer oder physischer Gewalt seitens der Herkunftsfamilie ist das Opfer nach Art des Zeugenschutzes zu schützen (Wohnortverlagerung, Arbeitsplatzverlagerung, Kontaktabbruch, neue Lebenschancen an neuen, für die Herkunftsfamilie unbekannten Orten).

- Dem Opfer ist finanzielle und sächliche Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.

- Konsequente Reaktion der Justiz auf strafrechtlich relevantes Verhalten wie z. Bsp. Verurteilungen zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

- Prüfung von Strafverschärfungen bei physischer und psychischer Gewalt gegen Frauen aus religiösen Gründen.

- Ausweisung von Männern mit fremder Staatsangehörigkeit aus gefahrenabwehrenden Gründen, wenn die Bedrohung der muslimischen Frau nachgewiesen wurde und der ausländerrechtliche Status dies zulässt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Geschäftsstelle (BDK), Büro des Bundesvorsitzenden Pressestelle Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach Telefon: (02226) 1692-0, Telefax: (02226) 1692-29

(el)

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