Bundesärztekammer plädiert für bundeseinheitliche Regelungen zur ärztlichen Leichenschau
(Berlin) - Wir unterstützen das Bemühen der Länderjustizminister, endlich zu einheitlichen Regelungen bei der Leichenschau zu kommen. Die Bundesärztekammer hat bereits im Januar 2003 ein Mustergesetz zur ärztlichen Leichenschau- und Todesbescheinigung vorgelegt, das dem Ziel bundeseinheitlicher gesetzlicher Vorschriften dient. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam nach zukunftsweisenden Lösungen Ausschau zu halten, kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe den jüngsten Beschluss der Justizministerkonferenz zur Überprüfung des derzeitigen Systems der Leichenschau in Deutschland.
Die bestehenden Defizite seien auch auf die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz der Länder in dieser Frage zurückzuführen. Einige Bundesländer haben Fragen des Leichenschaurechts in speziellen Gesetzen über das Leichen-, Friedhofs- und Bestattungswesen geregelt, andere haben überhaupt keine gesetzliche Regelung getroffen und entsprechende Verordnungen lediglich im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechts erlassen, kritisierte Hoppe. Die von den Justizministern aufgezeigten Mängel könnten deshalb auch nicht allein mit dem Hinweis auf eine weitergehende Fortbildung der Ärzte beseitigt werden.
Die Idee mag ja verlockend sein, generell jeweils nur eine Leichenschau vorzunehmen. Es ist jedoch fraglich, ob künftig tatsächlich eine ausreichende Zahl spezialisierter Ärzte flächendeckend zur Verfügung steht. Fehler werden auch dann nur vermieden werden können, wenn eine zweite Leichenschau durchgeführt wird, wie sie bei Feuer- und Seebestattungen in einigen Ländern schon jetzt vorgeschrieben ist, sagte Hoppe. Diese zweite Leichenschau an einem neutralen Ort müsse durch besonders qualifizierte und erfahrene Ärzte, beispielsweise Pathologen, durchgeführt werden. Eine so erfolgte Attestierung eines natürlichen Todes könne zu mehr Rechtssicherheit beitragen.
Künftige Reformbemühungen sollten auch sicherstellen, dass der medizinisch unklare Todesfall unabhängig von Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft einer medizinischen Klärung durch Verwaltungsobduktionen zugeführt wird. Mit dem weitgehenden Verzicht auf Sektionen fehlt ein wichtiges Instrument zur Aufklärung von Kapitalverbrechen. Auf den hohen Erkenntniswert der Autopsie können und dürfen wir nicht verzichten, appellierte der Ärztepräsident an die Länderminister.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.
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