Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle
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Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte streikender Redakteure

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die gestrige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass einige Verleger ihren Redakteuren 2004 zu Unrecht das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekürzt haben. Anfang 2004 hatten nach Urabstimmungen bundesweite Streiks der Redakteurinnen und Redakteure im Tageszeitungsbereich stattgefunden. Mehrere Verleger hatten daraufhin den an den Streiks beteiligten Redakteuren das Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilig um die Streiktage gekürzt. In einer Musterklage des DJV gegen den WAZ-Konzern urteilten die Richter am gestrigen Dienstag (13. Februar 2007), dass beide tariflichen Sonderleistungen in voller Höhe zu zahlen seien. "Die Entscheidung hat unsere Meinung und die der betroffenen Kollegen bestätigt. Sie ist ein Signal in die richtige Richtung und gibt streikenden Journalisten künftig mehr Rechtssicherheit", kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken das Urteil. Auch in einem zweiten Verfahren, in dem es um die Kürzung von Urlaubsgeld beim Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag ging, urteilte das BAG im Sinne der Streikenden.

Nach Ansicht der Erfurter Richter sei es beim Urlaubsgeld ohnehin nicht maßgeblich, ob ein Arbeitnehmer an einigen Tagen des Jahres nicht gearbeitet habe. Es sei keine unmittelbare Gegenleistung für erbrachte Arbeit. Hinsichtlich der Jahresleistung, also des Weihnachtsgeldes, sei die von den Tarifparteien vereinbarte Maßregelungsklausel ausschlaggebend. Die Klausel besagt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Arbeitskampfmaßnahme nicht als ruhend gilt. Der DJV war für die betroffenen Journalisten in Vorleistung getreten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13

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