Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.

Bundeskabinett beschließt erste Verordnung zur GOZ-Novelle / FVDZ enttäuscht: Verbesserungsvorschläge der Zahnärzteschaft blieben unbeachtet

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat gestern die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschlossen. Dazu teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 21. September mit: "Die Verordnung dient der Anpassung des Gebührenverzeichnisses der seit 1988 nicht überarbeiteten Gebührenordnung an die medizinische und technische Entwicklung […] und bietet - bei einem verantwortungsvollen und maßvollen Umgang aller Akteure mit den vorgesehenen Neuregelungen - einen für alle Seiten gangbaren Kompromiss."

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) zeigt sich enttäuscht vom Kabinettsbeschluss. FVDZ-Bundesvorsitzender Dr. Karl-Heinz Sundmacher sagt dazu: "Der Verordnungsgeber hat unsere umfangreichen Verbesserungsvorschläge zu der seit 23 Jahren unveränderten Gebührenordnung schlicht ignoriert. Die wenigen während der Sommerpause eingearbeiteten Veränderungen sind marginal und sicher nicht geeignet, die Enttäuschung und Erbitterung der Zahnärzteschaft über diese 'Gebührenverordnung' auszuräumen." In der vorgelegten Form entspreche die GOZ-Novelle nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße, präventionsorientierte, wissenschaftlich basierte Zahnmedizin und genüge weder fachlich noch betriebswirtschaftlich den Rahmenbedingungen des Jahres 2011.

"Die ausbleibende Anhebung des GOZ-Punktwertes nach 23 Jahren Stillstand ist ein Skandal", ergänzt Sundmacher. Der Punktwert ist das von allen Akteuren anerkannte Instrument zur Anpassung des zahnärztlichen Honorars an die Inflations- und Kostensteigerungsraten. Die behauptete Steigerung des Honorarvolumens um angeblich sechs Prozent stehe dagegen in keinem Verhältnis zu den Kostensteigerungen von 65 Prozent der vergangenen 23 Jahre.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. Pressestelle Mallwitzstr. 16, 53177 Bonn Telefon: (0228) 85570, Telefax: (0228) 855740

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