Bundeskabinett legt Nachhaltigkeitsverordnung vor / DBV kritisiert übertriebenen Zeitdruck und fordert grundsätzliche Überarbeitung
(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die heute (10. Juni 2009) vom Bundeskabinett vorgelegte so genannte Nachhaltigkeitsverordnung grundsätzlich zu überarbeiten und in dieser Wahlperiode nicht mehr zu beschließen. Die Vorschriften sind von der Wirtschaft nicht zum 1. Januar 2010 in die Praxis umsetzbar und gehen deutlich über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinaus.
Wie der DBV hervorhebt, steht die deutsche Landwirtschaft für eine nachhaltige Wirtschaftsweise und muss dies bei staatlichen Kontrollen (Cross Compliance) bereits flächendeckend und bürokratieintensiv nachweisen. Das neue Zertifizierungssystem bedeutet einen zusätzlichen bürokratischen Kontroll- und Dokumentationsaufwand ohne Zugewinn an Nachhaltigkeit. "Wir können nicht akzeptieren, wenn die deutschen Bauern in der Folge zusätzliche Anforderungen über das bestehende Fachrecht sowie Cross Compliance hinaus einhalten müssen, während ein internationales Zertifizierungssystem an der weltweiten Überwachung scheitert", so Dr. Helmut Born, Generalsekretär des DBV, in einem Schreiben an die Fraktionen im Deutschen Bundestag. Zudem sei bisher nicht absehbar, wie die übrigen Mitgliedstaaten die Richtlinie umsetzen, die die vorgegebenen 18 Monate Fristsetzung für die nationale Umsetzung ausschöpfen werden. Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt seien vorprogrammiert. Einen auf 20 Meter genauen Flächennachweis wolle nur Deutschland einführen, unterstrich Dr. Born. Deutschland presche hier einseitig voran. Die Umsetzung der Verordnungen zur diesjährigen Ernte sei ausgeschlossen, Erfassungshandel und Landwirten sei es nicht zuzumuten, nachträglich Verträge anzupassen, betonte Dr. Born.
Zum Hintergrund: Die Europäische Union fordert spätestens ab Dezember 2010 eine so genannte Nachhaltigkeitszertifizierung für Biokraftstoffe und flüssige Biomasse. Auf diese Weise sollen importierte und hiesige Biomasse überwacht werden, damit bei ihrer Erzeugung kein Raubbau an den natürlichen Ressourcen erfolgt. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde erst vor einigen Tagen offiziell veröffentlicht; wichtige Umsetzungsbestimmungen und Leitlinien der EU-Kommission stehen noch aus.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
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