Bundesrat berücksichtigt Forderung des bvdm: Teilzeitgesetz mit Mittelstandskomponente
(Wiesbaden) - Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2000 das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand nicht die erforderliche Mehrheit. Das Gesetz tritt damit zum 1. Januar 2001 in Kraft.
Der Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm)und die Landesverbände haben im Vorfeld gegen dieses Gesetz protestiert und einige Änderungsvorschläge eingebracht. Diese basierten auf einer Umfrage der Verbände unter ihren Mitgliedern, die ergeben hatte, das vor allem kleine und mittlere Betriebe negative Auswirkungen dieses Gesetzes befürchten.
Diese Aktivitäten führten nun immerhin dazu, dass der Bundesrat eine Entschließung fasste, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, zwei Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes einen Erfahrungsbericht zum Teilzeitanspruch vorzulegen. Da das Gesetz in vielen Unternehmen die Betriebsorganisation und die Kostensituation beeinflussen könne, müssten seine Auswirkungen überprüft werden. Der Bericht soll Aufschluss darüber geben, ob Kleinbetriebe (bis 50 Arbeitnehmer) durch das Gesetz übermäßig belastet werden.
Schon im Vorfeld hatte das Land Nordrhein-Westfalen dem bvdm Unterstützung in dieser Frage versprochen und den entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, dem nun zugestimmt wurde. Wirtschaftsminister Schwanhold hatte dem Verband schriftlich zugesagt, dass auf Grund dieses Beschlusses unzuträgliche Auswirkungen erforderlichenfalls korrigiert werden.
Dies zeigt, dass auch eine mittelständische Branche wie die Druckindustrie politischen Einfluss ausüben kann. Dies geht aber nur, wenn der Verband dazu die Unterstützung seiner Mitglieder erhält. Der bvdm nimmt dieses Ergebnis zum Anlass, auch in seinen Aktivitäten gegen die geplanten Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes nicht nachzulassen.
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