Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Bundesrat stimmt Mindestlohn zu / VDAB: Mindestlohn darf nicht zum Durchschnittslohn werden

(Essen) - Der Mindestlohn für die Altenpflege ist beschlossene Sache: Heute (13. Februar 2009) hat der Bundesrat der Ausweitung des Mindestlohns auf die Pflegebranche zugestimmt.

Dazu Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB):

"Eine hohe Pflegequalität ist Verdienst qualifizierter Mitarbeiter. Angesichts des drohenden Fachkräftemangels sind diese ohne entsprechende Entlohnung kaum zu finden. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Mindestlohnregelung nicht zwingend erforderlich.

Die Pflegebranche braucht kein staatliches Lohndiktat, sondern mehr unternehmerischen Freiraum für flexiblere Gehaltsstrukturen. Pflegeeinrichtungen müssen die Löhne ihrer hochqualifizierten Mitarbeiter - insbesondere in Führungspositionen - nach oben öffnen können.

Eine freie Gestaltung der Heimentgelte - und somit auch der Personalkosten - wird durch die vorgegebene Preisstruktur seitens der Kostenträger bei Vergütungsverhandlungen jedoch unterbunden. Die verabschiedete Gesetzesänderung birgt für Einrichtungen mit einem hohen Lohnniveau deshalb die Gefahr, bei künftigen Vergütungsverhandlungen eine Entlohnung auf hohem Niveau nicht mehr refinanziert zu bekommen.

Es muss für die Zukunft ausgeschlossen werden, dass die Kostenträger den nun eingeführten Mindestlohn generell als Berechnungsgrundlage für die zu berücksichtigenden Personalkosten verwenden und so die Preise mit Blick darauf entsprechend drücken. Ein solches Vorgehen würde das politische Ziel der Gesetzesänderung in der Praxis völlig konterkarieren."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Nicole Meermann, Pressereferentin Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

(mk)

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