Pressemitteilung | Bundesverband Geothermie e.V.

Bundesrat stimmt Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu

(Geeste) - In seiner Sitzung am 09.07.04 stimmte der Bundesrat dem Vermittlungsergebnis zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu. Damit kann diese für die geothermische Stromerzeugung wichtige Vorlage endlich zum 01.08.2004 in Kraft treten. Die Neufassung des Gesetzes sieht wichtige Verbesserungen für die Einspeisung von Strom aus kleinen und mittleren Erdwärmekraftwerken vor. Bisher galt für Anlagen mit einer Leistung bis zu 20 MW eine Vergütung von 8.95 Cent. Bei größeren konnte eine Vergütung bis 7.16 Cent gezahlt werden. Nun wurden im Bereich bis 10 MW zwei weitere Vergütungsklassen mit einer höheren Vergütung eingeführt: Bis einschließlich einer Leistung von 5 MW erhalten die Betreiber nun mindestens 15 Cent, bis einschließlich einer Leistung von 10 MW mindestens 14 Cent.

Die Novelle war bereits Anfang April im Bundestag verabschiedet worden. Obwohl nicht zustimmungspflichtig, verwies der Bundesrat die Vorlage jedoch in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. In seiner Sitzung vom 17.06.04 billigte dieser einen Kompromiss, der im wesentlichen eine weitere Verschlechterung der Stromeinspeisevergütung für die Windenergie vorsieht. Der Bundestag hatte das Ergebnis noch am 18.06.04 mit der Mehrheit von SPD und Grünen bestätigt. Nun machte auch der Bundesrat endgültig den Weg frei. zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Investitionen von mehreren Hundert Millionen Euro, die durch die Abweisung der Novelle blockiert gewesen waren, können nun endlich gestartet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Geothermische Vereinigung e.V. Gartenstr. 36, 49744 Geeste Telefon: 05907/545, Telefax: 05907/7379

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