Pressemitteilung | BVTE - Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse

Bundesregierung beschließt verfassungswidrigen Gesetzentwurf zum Totalwerbeverbot für Tabak / DZV: CDU-Minister verstoßen gegen Beschluss des CDU-Bundesparteitags

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zu neuen Werbeverboten für Tabakerzeugnisse beschlossen. Die Ausweitung der schon seit Jahrzehnten bestehenden Werbeverbote im Fernsehen, Radio, Internet, Zeitungen und Zeitschriften auf die Außen- und Plakatwerbung und Einschränkungen bei der Kinowerbung kommen einem Totalwerbeverbot für Tabakerzeugnisse gleich. Faktisch können die Hersteller künftig nur noch mit ihren Kunden kommunizieren, wenn sie bereits im Laden stehen. Damit dürfte erstmals nicht mehr für ein legales und gegenüber Erwachsenen frei handelbares Produkt geworben werden. Der Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes DZV Jan Mücke erklärte dazu in Berlin:

"Kaum hat das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz für verfassungswidrig erklärt, schreitet die Bundesregierung unbeirrt zum nächsten Verfassungsbruch. Mit dem Gesetzentwurf zum Tabakwerbeverbot werden gleich mehrere Grundrechte in bisher nie gekannter Intensität verletzt. Den geplanten Einschränkungen der Meinungsfreiheit, des Grundrechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes fehlt die verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Nach Ansicht des renommierten Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart fehlt dem Bund sogar die Gesetzgebungskompetenz für ein Verbot der Außenwerbung. Die Grundrechte sind bei dieser Bundesregierung in schlechten Händen. Auch eine immer wieder behauptete völkerrechtliche Verpflichtung zur Einführung neuer Tabakwerbeverbote durch das Tabakkontrollprotokoll der WHO (FCTC) besteht laut Degenhart nicht. Deshalb sind nun Bundestag und Bundesrat gefordert, dieser beispiellosen verfassungswidrigen Einschränkung der Wirtschaft Einhalt zu gebieten."

Der DZV wies in seiner Erklärung auch auf den Beschluss des CDU-Bundesparteitages vom Dezember in Karlsruhe hin. Dieser hatte sich mit übergroßer Mehrheit gegen neue Werbeverbote ausgesprochen. Die CDU-Bundesvorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatten mit ihrer Verbotsauffassung eine Abstimmungsniederlage hinnehmen müssen. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke erklärte dazu, das Verhalten der CDU-Minister im Bundeskabinett werfe ein bezeichnendes Licht auf den Zustand der innerparteilichen Demokratie in der CDU. "Das Votum der CDU-Basis spielt im Regierungshandeln offenbar keine Rolle", erklärte Mücke in Berlin. Mit diesem Gesetzentwurf schaffe die Bundesregierung die Regulierungsblaupause für alle Genussmittel, von denen potentiell gesundheitliche Gefahren ausgehen. Schon gibt es erste Forderungen aus der Politik, Zucker wie Tabak zu regulieren. Dieser Tugendfuror wird auch vor Wein, Bier, Spirituosen und fetthaltigen Erzeugnissen keinen Halt machen

Inhaltlich sind die nun vorgesehenen neuen Tabakwerbeverbote nicht mit dem Kinder- und Jugendschutz zu begründen. Erst kürzlich hatte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) neueste Daten zur Raucherprävalenz bei Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Danach ist diese Zahl im von 28 Prozent vor fünfzehn Jahren auf nunmehr 7,8 Prozent gesunken, während fast 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen als sogenannte Nieraucher keinerlei Kontakt zu Tabakerzeugnissen haben. Damit hat sich die bestehende Regulierung ohne Schockbilder und Totalwerbeverbote bewährt. In keinem europäischen Land hat es ein so starkes Absinken der Raucherprävalenz der Unter-18-Jährigen gegeben. Sie liegt in Ländern mit Totalwerbeverboten und Schockbildern sogar deutlich höher als in Deutschland. Deshalb gibt es keinen Zusammenhang zwischen dem Kinder- und Jugendschutz und der Werbung, die sich ausschließlich an erwachsene Raucher richtet.

Rechtsgutachten Prof. Dr. Christoph Degenhart: http://ots.de/lfZv1

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Zigarettenverband e.V. (DZV) Jan Mücke, Geschäftsführer Unter den Linden 42, 10117 Berlin Telefon: (030) 886636-0, Fax: (030) 886636-111

(cl)

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