Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptstadtbüro

Bundestag debattiert über Novelle des DigiNetz-Gesetzes - BREKO & BUGLAS rufen zu Verabschiedung noch vor der Sommerpause auf

(Berlin) - Der Deutsche Bundestag will in der kommenden Woche abschließend über ein für den weiteren Glasfaserausbau zentrales Gesetzgebungsvorhaben beraten. Mit dem 5. TKG-Änderungsgesetz sollen die Regelungen zur (Glasfaser-) Mitverlegung (das so genannte DigiNetz-Gesetz) novelliert werden.

Die Glasfaser-Spitzenverbände BREKO und BUGLAS haben sich nun noch einmal mit einem Appell an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt, das angepasste DigiNetz-Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden und damit den Weg für mehr Investitionen in den Glasfaserausbau freizumachen. Denn das Gesetzgebungsverfahren zieht sich bereits seit knapp einem Jahr hin.

Hintergrund: Die Bundesregierung - und hier das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - will schon seit längerer Zeit das DigiNetz-Gesetz anpassen, um Überbau/Doppelausbau von Glasfaserleitungen künftig zu verhindern. Nach dem Gesetz besteht im Rahmen von öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten die Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Bauarbeiten zu ermöglichen.

Die ursprüngliche Idee des DigiNetz-Gesetzes: Wenn Straßen überhaupt geöffnet werden - etwa im Zuge von Sanierungsarbeiten, im Falle von Neubauten oder bei Verlegung anderer Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- oder Gasleitungen -, sollen Synergien genutzt und Glasfaserleitungen gleich mitverlegt werden können.

Das Problem in der Praxis: Das Gesetz wird in seiner aktuellen Form vielfach dazu missbraucht, auch dann (zusätzliche) Glasfaserleitungen kostengünstig mitzuverlegen und damit Überbau/Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete eigenwirtschaftlich von kommunalen Unternehmen erstmalig mit Glasfaser erschlossen werden (und aus diesem Grunde die Straße geöffnet wird).

Kommunale Unternehmen, die Glasfaser eigenwirtschaftlich ausbauen, müssen privaten Konkurrenten gleichgestellt sein

BREKO und BUGLAS halten insbesondere eine Klarstellung des Begriffs "öffentlich (teil-)finanzierter Bauarbeiten" im Gesetz für unbedingt erforderlich: Der Gesetzgeber muss klar definieren, was unter "öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten" zu verstehen ist. "Unternehmen mit kommunaler Beteiligung wie Stadtwerke, die für den Glasfaserausbau in Deutschland in erheblichem Maße verantwortlich zeichnen, dürfen von dieser Definition daher nicht erfasst werden", sind sich BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers und BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer einig. Denn kommunale Unternehmen, die eigenwirtschaftlich Glasfaser ausbauen, dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere ausbauende Unternehmen, mit denen sie in intensivem Wettbewerb stehen.

Der Bundesrat hat sich bereits im November 2018 dafür ausgesprochen, dass kommunale Unternehmen und Institutionen wie beispielsweise Stadtwerke oder Zweckverbände, die für den Glasfaserausbau in Deutschland in erheblichem Maße verantwortlich zeichnen, nicht von der Definition "öffentlich (teil-)finanzierter Bauarbeiten" umfasst werden, wenn sie diesen Ausbau eigenwirtschaftlich - und damit ohne Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln - realisieren. Damit werden alle Unternehmen, die Glasfaser mit eigenen Mitteln ausbauen, gleichgestellt.

BREKO und BUGLAS unterstützen den Vorschlag des Bundesrats ausdrücklich und rufen die Mitglieder des Deutschen Bundestags zu dessen Übernahme auf.

"Unzumutbarkeitsregel": Statt unsinnigem Doppelausbau die Glasfaser erst einmal flächendeckend verfügbar machen

Daneben sollte es nach Auffassung von BREKO und BUGLAS eine klare "Unzumutbarkeitsregel" im künftigen Gesetz geben. Die Bundesregierung will eine solche Regelung einführen, um einen "Überbauschutz" für erstmals Glasfaser-ausbauende Anbieter zu schaffen. Das Problem: Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll diese Unzumutbarkeitsregelung nur im Falle geförderter Ausbauprojekte und auch dann nur im Einzelfall - nach Prüfung durch die BNetzA - gelten.

BREKO und BUGLAS setzen sich hingegen für einen generellen Überbauschutz ein: Die Unzumutbarkeitsregel in puncto Mitverlegung soll demnach stets zum Tragen kommen, wenn in einem Gebiet erstmals zukunftssichere Glasfaser verlegt und Nachfragern ein Open-Access-Zugang angeboten wird. Für die Verbände gilt: Klares Ziel muss es sein, Glasfasernetze bis mindestens in die Gebäude möglichst schnell in ganz Deutschland flächendeckend auszurollen, anstelle punktuellen (und unsinnigen) Über-/Doppelausbau zu erzeugen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Marc Kessler, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-410, Fax: (030) 58580-412

(sy)

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