Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Bundestag: Regulierungsferien und unzureichender Schutz vor Telefonmissbrauch / vzbv: "Ganze Branche lebt von fehlender Preistransparenz"

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das am heutigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedete Telekommunikationsgesetz als Enttäuschung bezeichnet. "Das Gesetz schottet die Deutsche Telekom AG beim Ausbau der Glasfasernetze gegen Wettbewerber ab und bringt nicht die notwendige Verbesserung beim Verbraucherschutz," sagte der stellvertretende vzbv-Vorstand Patrick von Braunmühl. Intransparente Preise beim Telefonieren und bei der Nutzung von teuren Telefonmehrwertdiensten stellten für Verbraucher eine erhebliche Kostenfalle dar: "Eine ganze Branche ist darauf spezialisiert, den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen - diesem Treiben setzt die Regierungskoalition keine effektiven Schutzmechanismen entgegen."

Das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz räumt der Deutschen Telekom AG trotz marktbeherrschender Stellung eine befristete Freistellung von Vorab-Regulierungsauflagen der Bundesnetzagentur ein (Lex Telekom). Mit dieser Entscheidung begibt sich der deutsche Gesetzgeber in einen grundlegenden Konflikt mit der regulierungspolitischen Zielsetzung der EU-Kommission, die für diesen Fall bereits den Gang vor den Europäischen Gerichtshof angekündigt hat. Auch nach Auffassung des vzbv fördern Bundesregierung und Bundestag mit diesem Vorgehen Remonopolisierungstendenzen im Telekommunikationsmarkt und nehmen infolge dessen billigend nachteilige Wirkungen für die Telekommunikationsnutzer in Kauf. Auf die damit verbundenen Gefahren hatte der vzbv frühzeitig hingewiesen.

Über einen besseren Verbraucherschutz in der Telekommunikation wird seit fast zwei Jahren gestritten. Auslöser für die aktuelle Gesetzesänderung ist der anhaltende Missbrauch mit teuren Bezahl-Nummern wie zum Beispiel der Angebote über 0900er-Nummern oder der Dienste über Kurzwahlnummer beim Mobilfunk. Der vzbv hatte daher eine Verpflichtung aller Call-by-Call-Anbieter zur vorherigen Preisansage gefordert und sich für eine niedrige Schwelle für die verbindliche Preisansage vor der Nutzung höherpreisiger entgeltlicher Telefonmehrwertdienste vom Life-Chat-Abo bis zur Telefonauskunft eingesetzt.

Die jetzt vom Bundestag beschlossenen Auslöseschwellen für die Preisansage bzw. Preisanzeige vor der Verbindung und für die Preisobergrenze für im Zeittakt abgerechnete Dienste weichen aber erheblich von den Erwartungen des vzbv ab:

Auslöseschwelle für die Preisinformationansage
Vorschlag vzbv: 1 Euro pro Minute
jetzt beschlossen: 2 Euro pro Minute

Die Preisinformation erfolgt vor der eigentlichen Sprachverbindung oder - als Preisanzeige - auf dem Display eines Mobiltelefons.

Preisobergrenze für zeitlich tarifierte höherwertige Telefondienste (einheitlich für Festnetz und Mobilfunk)
Vorschlag vzbv: 1 Euro pro Minute
jetzt beschlossen: 3 Euro pro Minute

Ein Beispiel zeigt, wie schnell weiterhin extrem hohe Telefonkosten entstehen können. So werden bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsabschaltung bei einer Preisobergrenze für Mehrwertdienste über Telefon 180 Euro fällig - nach dem Vorschlag des vzbv wären es nur 60 Euro gewesen.

Auch die künftige gesetzliche Preisinformationspflicht wird angesichts der am Markt üblichen Preise für solche Dienste weitgehend wirkungslos bleiben: Denn diese liegen in der Regel unter zwei Euro pro Minute.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

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