Pressemitteilung | Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.V. (BTG)

Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.V. gegründet

(Berlin) - In den letzten Jahren wurden in den alten und in den neuen Bundesländern mehrere Verbände der Teilnehmergemeinschaften gegründet. Solche Verbände gibt es schon seit langer Zeit in Bayern und Niedersachsen, wo sie sich nach Ansicht aller Beteiligten bewährt haben. Diese Verbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und stehen unter der Aufsicht des jeweiligen Landes. Als Selbsthilfeeinrichtung erledigen sie in eigener Verantwortung die nach dem Flurbereinigungsgesetz den Teilnehmergemeinschaften zugewiesenen Aufgaben.

Dazu gehört in erster Linie das gesamte Rechnungs- und Kassenwesen sowie die landschaftsgerechte Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen, beispielsweise der Ausbau landwirtschaftlicher Wege, die Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse oder die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft. 30 Verbände betreuen derzeit in der Bundesrepublik Deutschland annähernd 3.500 Flurneuordnungsverfahren, an denen über 2 Mio. Grundstückseigentümer beteiligt sind.

Bereits im Jahre 1996 wurde auf Initiative des baden-württembergischen Verbands der Teilnehmergemeinschaften ein bundesweiter Arbeitskreis der Verbände ins Leben gerufen, um die Verbandsarbeit über die Ländergrenzen hinweg zu koordinieren. Mit diesem Arbeitskreis wurde der fachliche Meinungs- und Gedankenaustausch für die gemeinsame Verbandsarbeit ermöglicht.

Neben den rein fachlichen Aufgaben nehmen Verbände aber auch zunehmend die Interessenvertretung ihrer Mitglieder war. Dabei reicht die Palette gemeinsamer Interessen von den Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen bis hin zu den Beratungen des Bundeshaushalts, der die Ziele und die Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ vorgibt. Allerdings war der bisher eher lose zusammengesetzte Arbeitskreis nicht die geeignete Rechtsform, um als Gesprächspartner im politischen Raum auftreten zu können.

Die Verbände der Teilnehmergemeinschaften haben deshalb bei ihrer diesjährigen Arbeitskreistagung im Oktober im fränkischen Gunzenhausen einen Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (BTG) gegründet. Die Gründungsversammlung mit Satzungsdiskussion und Vorstandswahl verlief trotz unterschiedlicher Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern sehr harmonisch.

In den Vorstand wurden gewählt Präsident Willy Müller, Baden-Württemberg, Vizepräsident Ekkehard Hormann, Sachsen-Anhalt und Geschäftsführer Lothar Schlesinger, Baden-Württemberg. Die Wahlperiode für den Vorstand beträgt vier Jahre.
Als Kassenprüfer wurden gewählt Heribert Sperlich, Rheinland-Pfalz, und Karl-Heinz Schütte, Sulingen.

Der Bundesverband hat seinen Sitz in Berlin und eine Geschäftsstelle am Sitz des Geschäftsführers. Mitglieder des Bundesverbands sind die einzelnen Verbände der jeweiligen Bundesländer und Landesverbände der Teilnehmergemeinschaften.

Der Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften löst den bisherigen Arbeitskreis ab. „Wir wollen auch künftig den Wünschen unserer Mitglieder gerecht werden, in dem wir eine Informationsbörse aufbauen, den fachlichen Gedankenaustausch unterstützen und zur Meinungsbildung unter den Mitgliedern beitragen,“ so der neue Präsident Willy Müller.

Ein starkes Engagement wird von dem neuen Bundesverband erwartet, wenn es um die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Teilnehmergemeinschaften und der beteiligten Grundstückseigentümer auf Bundes- und auf Europäischer Ebene geht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.V. Öhringer Straße 2 74189 Weinsberg Telefon: 07134/9826-10 Telefax: 07134/

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