Bundesverfassungsgericht / Lebensversicherungen / Urteil zu BdV-Beschwerden am 26. Juli 2005
(Henstedt-Ulzburg) - Ein großer Tag für den Bund der Versicherten (BdV): Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am 26. Juli 2005 ein Urteil zur Überschussbeteiligung und zur Transparenz der stillen Reserven bei Lebensversicherungen. Grundlagen waren mehrere Verfassungsbeschwerden, die der BdV als größte deutsche Verbraucherschutzorganisation seiner Art im Kampf für die Rechte seiner Mitglieder im Laufe der Jahre eingelegt hatte.
Der BdV wird direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung eine ausführliche Medienmitteilung herausgeben.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V.
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221
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