Bundesverfassungsgericht macht den Weg für Erbschaftsteuerreform frei
(Berlin) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler: "Das Handwerk begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer. Es macht den Weg frei für eine Reform des Erbschaftssteuerrechtes. Die Bundesregierung sollte also zügig die Reformarbeit fortsetzen, damit bereits zum 1. Januar 2008 eine Reform in Kraft treten kann.
Wichtig für die künftigen Betriebsübergaben im Handwerk ist: Das Bundesverfassungsgericht räumt dem Gesetzgeber bei einer Reform der Erbschaftssteuer ausdrücklich Spielraum für Verschonungsregeln beim Betriebsvermögen ein. Genannt werden Gründe des Gemeinwohls, das ist etwa der Erhalt von Arbeitsplätzen.
Damit ist insbesondere die Möglichkeit eines Abschmelzens der Erbschaftsteuer über einen Zeitraum von 10 Jahren der Fortführung eines Betriebs verfassungsrechtlich bestätigt worden. Genau dieses Ziel verfolgt die von der Bundesregierung geplante Erbschaftsteuerreform.
Wichtig ist, dass rasch eine Reform aus einem Guss steht. Eine andauernde Verunsicherung der zur Übernahme anstehenden Betriebe können wir uns am Standort Deutschland nicht leisten."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Pressestelle
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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