GKV-Reformauftakt müssen weitere strukturelle Reformen folgen
(Berlin) - Zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit setzt ein wichtiges Signal, um die Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Positiv hervorzuheben ist, dass zentrale Vorschläge der „FinanzKommission Gesundheit“ aufgegriffen und ein Einsparvolumen von rund 20 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 angestrebt wird. Damit eröffnet sich die Perspektive, die Zusatzbeiträge bereits im kommenden Jahr spürbar zu senken und Betriebe wie Beschäftigte zu entlasten.
Gleichzeitig ist die aktuelle Finanzlage als unmissverständliches Warnsignal zu werten, dass der Reformdruck weiter hoch ist und keinen Aufschub duldet. Ohne sofortiges und entschlossenes Handeln ist bereits im kommenden Jahr mit einer Finanzierungslücke von über 15 Milliarden Euro zu rechnen, die sich bis 2030 erheblich ausweiten dürfte. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, neben kurzfristig wirksamen Maßnahmen vor allem strukturelle Reformen umzusetzen, um das System dauerhaft zu stabilisieren und Kosten zu begrenzen. Es bleibt unerlässlich, das Gesundheitswesen weiterzuentwickeln.
Für das Handwerk ist die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge von zentraler Bedeutung. Gerade die personalintensiven Betriebe sind darauf angewiesen, verlässliche und tragfähige Lösungen zu erhalten. Ziel muss es sein, die Lohnzusatzkosten dauerhaft zu senken und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag wieder unter die Marke von 40 Prozent zu bringen. In einem nächsten Schritt gilt es, vorhandene Effizienzpotenziale zu heben, denn Analysen zeigen, dass die gesetzliche Krankenversicherung vor allem vor einem Ausgabenproblem steht und nicht vor einem Einnahmedefizit.
Nicht akzeptabel ist es, versicherungsfremde Leistungen weiter überwiegend durch Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren zu lassen. Insbesondere gilt es, die Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu tragen und den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung verlässlich zu erhöhen und zu dynamisieren. Kritisch zu bewerten ist die außerordentliche Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro. Sie stärkt nicht, wie behauptet, die Beitragsgerechtigkeit, sondern bedeutet eine massive und zusätzliche Belastung für Arbeitgeber wie Beschäftigte. Auch Selbstständige sehen sich unter Umständen deutlich höheren Beiträgen gegenüber.
Entscheidend ist, die Reform jetzt entschlossen weiterzuführen und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks zu sichern.“
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Anton-Wilhelm-Amo-Str. 20/21, 10117 Berlin, Telefon: 030 20619-0
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