Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland
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Bundesverfassungsgericht stärkt private Grundeigentümer / Bedeutung der Eigentumsgarantie hervorgehoben

(Berlin) - "Das Bundesverfassungsgericht hat die Position privater Immobilieneigentümer gegenüber staatlichen Eingriffen gestärkt." So kommentiert Rolf Kornemann, Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, die am 11. März 2010 bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Entschädigungsregelung von Grundeigentümern beim Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld (Az. 1 BvR 2736/08). Er sieht in der Entscheidung auch einen Hinweis, dass der Staat Haus- und Grundstückseigentümer nicht so belasten dürfe, dass sich Eigentum nur noch als finanzielle Bürde darstelle. "Dies gilt insbesondere, wenn der Staat Anforderungen an die energetische Sanierung von Wohngebäuden formuliert", sagte Kornemann.

Das aktuelle Urteil hat nach Auffassung von Haus & Grund insbesondere für selbstnutzende Eigentümer eine große Bedeutung. Das oberste deutsche Gericht urteilte, dass Gemeinwohlinteressen hinter der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes zurückstehen müssten, wenn ein Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens des Eigentümers bilde und die Grundlage seiner privaten Lebensführung darstelle.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Eigentümer, dessen Hausgrundstück direkt in der Einflugschneise des geplanten Flughafens Berlin-Brandenburg liegt, Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt. Dieses hatte die Entschädigungshöhe auf einen Zeitpunkt nach dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgelegt. Dagegen richtete sich die Beschwerde, da zu diesem Zeitpunkt der Verkehrswert des Grundstücks bereits um 50 bis 60 Prozent gesunken war. Der Beschwerdeführer verlangte, für Entschädigungszahlungen einen Stichtag vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festzulegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Alexander Wiech, Leiter, Verbandskommunikation Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555

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