Pressemitteilung | (AWO) Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Bundesverfassungsgericht zur Pflegeversicherung /Ein familienfreundliches Urteil

(Bonn) - Die AWO begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Pflegeversicherung in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat. Dem Urteil zur Folge müssen Familien mit Kindern ab 2005 weniger Beiträge zahlen als Kinderlose. Dies führt zu einer familienfreundlichen Verteilung der Lasten.

Die Arbeiterwohlfahrt sieht diese Entscheidung auch vor dem Hintergrund, dass in den Familien weniger Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden als von kinderlosen Leistungsberechtigten.

Der Gesetzgeber, der bis 2004 nun eine gesetzliche Neuregelung vornehmen muss, wird allerdings nach Auffassung der AWO darauf zu achten haben, dass das Beitragsaufkommen in der Pflegeversicherung nicht absinken darf. Dies würde alle Bemühungen, zu höheren Leistungsstandards zu kommen, konterkarieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO) Joachim F. Kendelbacher Oppelner Str. 130 53119 Bonn Telefon: 0228/66850 Telefax: 0228/6685209

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