Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

Bundesverkehrsministerium plant deutliche Erhöhung der Schifffahrtsabgaben / Binnenschifffahrt ist nicht der "Zahlmeister" für die Bundeswasserstraßen!

(Duisburg) - Nur mit einem Gebührenmodell, das tatsächlich sämtliche Nutzer der Bundeswasserstraßen umfasst, wird eine akzeptable Grundlage für eine Diskussion über geschlossene Finanzierungskreisläufe im Bereich der Wasserstraßen geschaffen. Das bedeutet, dass nicht nur die Binnenschifffahrt in die verstärkte Erhebung von Nutzerabgaben einbezogen wird, sondern zum Beispiel auch die derzeit noch abgabenfreie Seeschifffahrt auf Elbe und Weser und die Sportboot- und Freizeitschifffahrt, die lediglich einen geringen Pauschalbetrag für die Nutzung der Flüsse und Kanäle zahlt. Im Gegensatz zur Straße und zur Schiene dient die Wasserstraße nicht nur dem Transport von Gütern und Personen, sondern hat auch überragende Bedeutung für den Erhalt der biologischen und ökologischen Vielfalt, für die Trinkwassergewinnung oder den Hochwasserschutz. Diese kostenintensiven Aufgaben werden ebenfalls aus dem Etat des Bundesverkehrsministeriums finanziert und müssen bei einer verursachergerechten Anlastung der anfallenden Kosten im Wasserstraßenbereich entsprechend berücksichtigt werden. Mit dieser Forderung bezieht der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Position zu den aktuellen Absichten des Bundesverkehrsministeriums, die Bemessung der Gebühren für die Befahrung der Wasserstraßen zukünftig am Vollkostenprinzip zu orientieren, die Abgaben damit deutlich zu erhöhen und gegebenenfalls die international vertraglich vereinbarte Abgabenfreiheit auf dem Rhein zur Disposition zu stellen.

"Es ist legitim, dass das Bundesverkehrsministerium darüber nachdenkt, die bestehende Lücke von jährlich 500 Mio. Euro für den Erhalt und Ausbau der Wasserstraßen durch eine stärkere Kostenbeteiligung der Nutzer dieser Flüsse und Kanäle zu schließen. Hierfür ist aber eine anteilige und jeden Nutzer betreffende Anlastung erforderlich. Das heißt für mich ganz konkret: Die Binnenschifffahrt wird kein Mehr an Abgaben zahlen, nur damit etwa Seeschiffe auch zukünftig kostenlos gut ausgebaute Zufahrten zu den deutschen Seehäfen nutzen können. Und die Binnenschifffahrt wird auch kein Mehr an Abgaben zahlen, nur damit der Bund seinen naturschutzfachlichen Aufgaben im Bereich der Flüsse und Kanäle wie etwa der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nachkommen kann", erklärt BDB-Präsident Dr. Gunther Jaegers.

Zur Verbesserung der Einnahmen aus den Befahrensabgaben sollte nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums überlegt werden, "internationale Vereinbarungen über die entgeltfreie Nutzung bestimmter Bundeswasserstraßen entsprechend anzupassen", heißt es im Ende Oktober vorgelegten Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Damit meint das Ministerium die bereits im vorletzten Jahrhundert mit den Anrainerstaaten vertraglich vereinbarte Abgabenfreiheit auf dem Rhein. "Es erstaunt, dass Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer den langwierigen und wenig aussichtsreichen Weg einer Aufkündigung internationaler Verträge gehen will. Es liegt doch viel näher, den heute schon gegebenen, rein nationalen Handlungsspielraum zu nutzen, um möglichst schnell eine bessere Einnahmensituation zu erzielen", so BDB-Präsident Dr. Jaegers. Bevor Spekulationen zum weiteren Vorgehen gestartet werden, empfehle es sich, zunächst die Ergebnisse der vom Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebenen Studie über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen entsprechender Gebührenerhebungen abzuwarten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Pressestelle Dammstr. 15-17, 47119 Duisburg Telefon: (0203) 80006-50, Telefax: (0203) 80006-21

(cl)

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