Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
Anzeige

Bundesweiter Aktionstag der Kliniken / DKG zum Entwurf eines GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) / Kösters: Zwangsabgabe für Kliniken verfassungswidrig

(Berlin) - „Der Sanierungsbeitrag von 500 Millionen Euro, den die Krankenhäuser im Rahmen der Gesundheitsreform zur Sanierung der gesetzlichen Krankenkassen aufbringen sollen, ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Das Grundgesetz schützt die Freiheit der Berufsausübung und leitet daraus einen Anspruch auf angemessene Vergütung ab. Der geplante Zwangsabgabe für Kliniken verstößt gegen dieses Prinzip. Sie sollte daher vom Parlament im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zügig korrigiert werden.“ Dies forderte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters, zum Auftakt des gemeinsamen Aktionstages der Krankenhäuser, Ärzte, Pflegedienstmitarbeiter, Apotheker und anderer Fachberufe im Gesundheitswesen.

In einer von der DKG in Auftrag gegebenen Kurzexpertise kommt der Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht und ordentliche Professor der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Helge Sodan, zu dem Ergebnis, dass es sich beim Sanierungsbeitrag zum einen um eine Sonderabgabe handeln dürfte, für die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes höchst zweifelhaft ist. Zum anderen greife der Sanierungsbeitrag in die grundlegende rechtlich garantierte Berufsfreiheit der Krankenhausbetreiber gemäß Artikel 12 Grundgesetz ein. Eingriffe dieser Art müssen grundsätzlich dem Verhältnismäßigkeitsprinzip genügen.

Kösters betont, dass es zwar aus früheren Reformen viele Beispiele für Einsparmaßnahmen gäbe, die den Leistungserbringern auferlegt wurden und die im Hinblick auf die Sicherstellung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung die verfassungsrechtliche Prüfung bestanden haben. Im Fall des Sanierungsbeitrages liege allerdings ein besonders krasser Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vor. Deshalb sei es äußerst fraglich, ob der Gesetzgeber mit den beabsichtigten Maßnahmen die Grenzen der Zumutbarkeit einhält. Dies gelte umso mehr, als das eigentliche Finanzproblem der Krankenkassen durch das Abziehen von Steuermitteln insofern „hausgemacht“ sei.

An dem bundesweiten Aktionstag der Information und Aufklärung über die Folgen der Gesundheitsreform unter dem Motto „Patient in Not – diese Reform schadet allen“ beteiligen sich die Kliniken sowie Vertreter der Gesundheitsberufe. Ziel sei es, die Patienten über die fatalen Folgen der Staatsmedizin und von Leistungskürzungen zu informieren. Zudem finden derzeit in allen Landeshauptstädten zentrale Kundgebungen statt. Mehr als 1.000 Kliniken bringen mit Plakataktionen und Infoständen ihren Protest gegen die Regelungen des GKV-WSG zum Ausdruck.

Die Beteiligten im Gesundheitswesen lehnen das Reformgesetz als völlig unzulänglich ab. Mit dem GKV-WSG sei der Weg vorgezeichnet in einen staatlichen Gesundheitsdienst mit Wartelistenmedizin und Leistungsausschlüssen. Eine flächendeckende Versorgung der Patienten – bisher Qualitätsmerkmal des deutschen Gesundheitswesens – werde nach diesem Gesetz mittelfristig erheblich infrage gestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige