Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse bleibt bis mindestens 2005 stabil!
(Bonn) - Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Gesetzesentwurf zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes verabschiedet. Damit werden die vom Deutschen Kulturrat geforderten Verbesserungen im Versicherungsschutz für Künstler und Publizisten in die Parlamentsberatungen zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes eingebracht.
Die Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ulla Schmidt, MdB bestätigte gegenüber dem Deutschen Kulturrat, dass für die nächsten fünf Jahre der Bundeszuschuss nicht weiter abgesenkt wird, sondern bei 20% der Gesamtausgaben der Künstlersozialkasse eingefroren werden soll.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, erklärte hierzu: "Den Deutschen Kulturrat freut, dass mit dem Kabinettbeschluss zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes die bereits angekündigten Verbesserungen für die Versicherten "in trockenen Tüchern" sind. Wir sind beruhigt, dass der Bundeszuschuss nicht wie angekündigt im kommenden Jahr auf 15% abgesenkt werden soll, sondern bei der derzeitigen Höhe von 20% für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben wird.
Die Verlage, die Theater, die Tonträgerhersteller, die Konzertveranstalter und die Galerien wurden durch die Absenkung des Bundeszuschusses Ende letzten Jahres von 25 auf 20% alleine in diesem Jahr mit fast 40 Mio DM zusätzlich belastet. Obwohl diese Belastung in den nächsten Jahren nicht noch einmal wachsen soll, bleibt die Kulturwirtschaft durch die Kürzung des Bundeszuschusses vom letzten Jahr dauerhaft belastet. Wir hoffen, dass in den parlamentarischen Beratungen des Gesetzesentwurfs der Vorschlag des Deutschen Kulturrates zur künftigen Finanzierung der Künstlersozialversicherung noch berücksichtigt wird. Damit könnten die Ausgaben des Bundes und der Kulturwirtschaft für die Künstlersozialversicherung dauerhaft begrenzt werden."
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