Pressemitteilung | Deutscher Fundraising Verband e.V.

Bußgelder für Gemeinnützige in Gefahr? / Geldbußen finanzieren wichtige Aufgaben für die Gesellschaft

(Frankfurt am Main) - Geldzuweisungen an gemeinnützige Organisationen spielen in der Auseinandersetzung um die Bochumer Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen eine wichtige Rolle. Kritiker werfen Lichtinghagen vor, bei der Verteilung von Bußgeldern "gemauschelt" zu haben. Wie auch immer der Behördenstreit ausgeht - der Schaden wird auf jeden Fall im gemeinnützigen Sektor liegen. Jeder Zuweiser wird künftig darauf bedacht sein müssen, seine Unabhängigkeit bei Zuweisungen von größeren Summen an Non-Profit-Organisationen lückenlos zu dokumentieren. Oder - um Verdächtigungen aus dem Weg zu gehen - die Gelder an die Staatskasse überweisen. Gemeinnützige Organisationen könnten dann leer ausgehen. Die Folgen wären gravierend - denn Geldauflagen und Geldbußen aus Straf- und Ermittlungsverfahren tragen wesentlich dazu bei, dass bürgerschaftliches Engagement, Anliegen von karitativen Einrichtungen, Unterstützung für Opfer von Gewalttaten, Umwelt- und Kulturprojekte in Deutschland umgesetzt werden können. "Geldbußen sind eine wichtige Finanzierungsquelle, die Fundraiser für die Arbeit ihrer Organisation nutzbar machen", bestätigt Matthias Buntrock, Vorsitzender des Deutschen Fundraising Verbandes (DFRV). "Ohne diese Mittel könnten viele wichtige Vorhaben in unserem Land nicht realisiert werden, unsere Gesellschaft wäre um vieles ärmer!"

Nur in Deutschland verfügen Gerichte und Staatsanwaltschaft über die rechtlichen Möglichkeiten, Geldauflagen aus Straf-, Ermittlungs- oder Gnadenverfahren zugunsten gemeinnütziger Vereine zu verhängen. Jährlich werden schätzungsweise 100 Mio. Euro an gemeinnützige Organisationen vergeben. Davon profitieren insbesondere auch viele kleine, regionale Initiativen. Auflagen in der Höhe, wie sie derzeit in Bochum verhängt werden, stellen die Ausnahme dar. In der Regel geht es um Beträge in Höhe von mehreren Hundert Euro. Die aktuelle Vergabepraxis hat wesentlich zu einem vielfältigen und lebendigen Gemeinwesen beigetragen. "Diese jetzt angesichts der Bochumer Affäre in Frage zu stellen, wäre fatal und ein Rückschritt für die Gesellschaft", sagt Buntrock.


Bei Geldauflagen aus Ermittlungs- oder Strafverfahren handelt es sich um Zahlungen, zu denen Privatpersonen oder Unternehmen per Gerichtsentscheid oder durch ein Übereinkommen mit der Staatsanwaltschaft verpflichtet werden. Geldbußen werden insbesondere in Fällen geringer Schuld verhängt, wenn ein finanzieller "Denkzettel" ausreicht und kein weiteres öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, oder wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Die rechtlichen Grundlagen sind in der Strafprozessordnung (§ 153 a StPO, Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld), im Strafgesetzbuch (§ 56 b StGB, Strafaussetzung zur Bewährung) und im Jugendgerichtsgesetz (§§15, 23, 45 und 47 JGG) zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Fundraising Verband e.V. Pia Preuß, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Emil-von-Behring-Str. 3, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95733070, Telefax: (069) 95733071

(tr)

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