Pressemitteilung | Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)

BVA beklagt: Prävention in Deutschland doch nur ein Fremdwort / Früherkennung des Grünen Stars entlarvt Vorsorge-Defizit in Deutschland

(Düsseldorf) - Der aktuell schwelende Konflikt zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) zum Thema Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom) verdeutlicht die Einschränkung, die Versicherte derzeit in der Prävention hinnehmen müssen. Die Diskussion, ob die Früherkennung des Grünen Stars eine Kassenleistung ist oder vom Patienten selbst finanziert werden muß, eskaliert jetzt zum Schaden der Patienten.

Während der BVA seit dem 1. Oktober 1999 bundesweit die Glaukom-Vorsorge als individuelle Gesundheitsleistung anbietet, behaupten die Kassen in ihrer neuesten Meldung, diese Vorsorgeleistung werde von ihnen übernommen. Der Bundesausschuss Ärzte Krankenkassen hat es aber erneut abgelehnt, die Glaukom-Früherkennung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Der scheinbare Widerspruch, mit dem die Kassen taktieren, liegt im Unterschied zwischen Verlaufskontrolle und Behandlung der Erkrankung und dem "screening" als Früherkennung. Für den Patienten bedeutet dies, bei einer Erkrankung werden die Kosten übernommen, Leistungen zur Früherkennung, die dem einzelnen Sicherheit über Gesundheit oder Gefährdung der Augen vermitteln, muss er allerdings selbst tragen. Mit Wortspielereien wird der Patient bewusst in die Irre geführt.

Keine Vorsorge, lediglich Behandlung auf Kassenkosten

Das Glaukom gilt als die häufigste durch Vorsorge vermeidbare Erblindungsursache. Ein nicht rechtzeitig erkannter oder zu spät behandelter Grüner Star führt zu einem bleibenden Schaden des Sehnervs und letztlich zur Erblindung. Deshalb sind sich die Experten einig, dass eine Vorsorgeuntersuchung besonders ab dem 40. Lebensjahr auch bei Beschwerdefreiheit nötig ist. Trotzdem bestätigt eine Bundestagsanfrage, dass gesetzliche Krankenkassen diese Vorsorgeleistung nicht übernehmen.

Jetzt argumentieren maßgebliche Krankenkassenvertreter, die notwendigen Diagnose-Maßnahmen zur Erkennung des Glaukoms würden von den Kassen bezahlt (*). Mit dieser Formulierung werden die Patienten in die Irre geführt, denn eine Diagnose setzt bereits eine Erkrankung voraus. Dies ist nicht mit einer Früherkennungsmaßnahme gleichzusetzen.

"Die Argumentation der Kassen erweckt den Anschein, als solle das nach gültiger Rechtslage in Deutschland herrschende Vorsorge-Defizit durch bewusste Wortspielerei aus wirtschaftlichen und politischen Gründen verschleiert werden", sagte heute Dr. Claus-Donat Arens, Sonderbeauftragter des BVA-Vorstands. Die ganze Diskussion gehe an den Bedürfnissen der Patienten vorbei. Wie die positive Resonanz der Patienten auf das Präventionsmodell der Augenärzte 4 Wochen nach bundesweiter Einführung zeige, sei es den Patienten in erster Linie wichtig, ihre Gesundheit zu schützen.

"Dem Versicherten wird mit unserem Vorsorgepaket eine hohe Aufdeckrate von Frühformen dieses heimtückischen, das Sehvermögen bedrohenden Leidens garantiert. Der BVA reagiert mit dieser Früherkennungsmaßnahme auf ein skandalöses Präventions-Defizit, das wegen des jahrelangen Widerstandes der Krankenkassen gegen die Einführung einer Glaukom-Vorsorge in die gesetzliche Krankenversicherung bisher nicht beseitigt werden konnte. Die Kassenleistung greift erst, wenn ein Verdacht auf Grünen Star besteht oder ein Glaukom diagnostiziert ist. Dies ist aber keine Vorsorge-Leistung sondern gehört zur Verlaufskontrolle und Behandlung", so Dr. Arens.

Quelle und Kontaktadresse:
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