Pressemitteilung | Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm)

BVDM warnt vor zusätzlichen Bürokratiehürden für Umweltangaben

(Berlin) - Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) lehnt das im Entwurf der Green Claims Richtlinie vorgeschlagene Vorabzertifizierungsverfahren für Umweltangaben entschieden ab. Der BVDM fordert eine umfassende Bewertung der bestehenden Regelungen, bevor weitere neue bürokratische Auflagen eingeführt werden. Zusätzliche Zertifizierungspflichten würden besonders für kleine und mittelständische Unternehmen zu erheblichen Kosten und rechtlichen Unsicherheiten führen.

Das Europäische Parlament berät derzeit über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims Directive, 2023/0085/COD). Der Bundesverband Druck und Medien nahm dies zum Anlass, um erneut in einem gemeinsamen Schreiben mit weiteren Verbänden (Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Deutsche Industrie- und Handelskammer, DDV Deutscher Dialogmarketing Verband, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, GDV Gesamtverband der Versicherer, ICC Germany, Verband der Privaten Bausparkassen, Pharma Deutschland, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft) an die Europaabgeordneten zu appellieren, dass die bestehenden Regelungen in ihrer Wirksamkeit umfassend überprüft werden, bevor zusätzliche bürokratische Anforderungen beschlossen werden. Ferner hat der BVDM spezifische Forderungen für die Druckindustrie in einer weiteren Stellungnahme adressiert.

"Der ökologische Wandel und die Förderung wahrheitsgemäßer Umweltangaben sind wichtige Ziele, die auch wir in der Druckindustrie unterstützen", betont Kirsten Hommelhoff, Hauptgeschäftsführerin des BVDM. "Mit der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel wurden bereits umfangreiche Maßnahmen beschlossen, die sicherstellen, dass Umweltangaben unabhängig geprüft und für die Verbraucher transparent gemacht werden. Diese Regelung wurde im März 2024 verabschiedet und muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Ein zusätzliches, obligatorisches Vorab-Zertifizierungsverfahren ist weder notwendig noch sinnvoll."

Zudem führt die vorgeschlagene Richtlinie zu rechtlicher Unsicherheit: Auch wenn ein Unternehmen eine Konformitätsbescheinigung erhalten hat, sieht die Richtlinie vor, dass nationale Behörden oder Gerichte Umweltangaben anders bewerten könnten.

Die Druckindustrie appelliert an die Entscheidungsträger, eine ausgewogene und praxisorientierte Umsetzung der bestehenden Richtlinien anzustreben, um den ökologischen Wandel im Sinne der Verbraucher und der Unternehmen wirksam zu fördern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm), Bettina Knape, Pressesprecher(in), Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin, Telefon: 030 2091390

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