Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.
Anzeige

BVG-Urteil eröffnet Chance für ein absolutes Rauchverbot / Henke: Gesetzgeber muss einheitliche Regelungen schaffen

(Berlin) - Die Bundesärztekammer sieht in dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine große Chance für die Durchsetzung eines konsequenten, ausnahmslosen Rauchverbots in der gesamten Gastronomie. "Ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken ist verfassungsgemäß"
das hat das höchste deutsche Gericht in nicht zu überbietender Klarheit kundgetan. Nun hat der Gesetzgeber die Pflicht, im Sinne des Nichtraucherschutzes für ein einheitliches Rauchverbot in allen Bundesländern zu sorgen. Einen Flickenteppich unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen darf es nicht mehr geben", fordert Rudolf Henke, Vorsitzender des Ausschusses "Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation" der Bundesärztekammer.

Der Präventionsexperte der Bundesärztekammer warnte vor Fehlinterpretationen des Urteils. Die bestehenden Regelungen in Baden-Württemberg und Berlin seien nur deshalb verfassungswidrig, weil man bei den Ausnahmen vom Rauchverbot mit zweierlei Maß gemessen habe. Die Rauchverbote an sich seien ausdrücklich bestätigt worden. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass ein generelles Rauchverbot in Gaststätten verfassungsrechtlich Vorrang vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher hätte.

Bemerkenswert sei auch, dass das Gericht die bisherigen Rauchverbote in den Ländern nicht nur bestehen lasse, sondern sogar noch verschärfe. So müssen Kleingaststätten ohne abgetrennten Nebenraum nunmehr als Rauchergaststätten gekennzeichnet werden und Personen unter 18 Jahren den Zugang verweigern.
Auch in Diskotheken gilt weiterhin das Rauchverbot. Es wird den Betreibern lediglich ein Raucherraum ohne Tanzfläche zugestanden. "Das Gericht hat ausdrücklich anerkannt, das der Gesetzgeber mit dem Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen ein überragendes Gemeinwohlziel verfolgt. Nun ist der Gesetzgeber gefordert, endlich eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen, die dem Gesundheitsschutz der Gäste und Gastronomiebeschäftigten den notwendigen Vorrang einräumt", so Henke.

Konsequente Rauchverbote in europäischen Ländern wie Italien, Irland oder Spanien zeigen, wie hoch die Akzeptanz von Rauchverboten in der Bevölkerung ist - selbst unter Rauchern. Eine Reihe von Studien aus Ländern mit Rauchverboten belegt zudem, dass solche Maßnahmen einen wirksamen Beitrag zur Verringerung von Herzinfarktraten leisten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: (030) 4004560, Telefax: (030) 400456-388

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige