Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

BVMed fordert Härtefallfonds für ambulante Hilfsmittelversorgung

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in Schreiben an Gesundheitsminister Lauterbach, Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner die Einführung eines Härtefallfonds für ambulante Hilfsmittelversorger, so wie er für Krankenhäuser und Pflegeheime vorgesehen ist. "Für die dramatischen Kostensteigerungen im Bereich der Homecare-Versorger und Hilfsmittel-Leistungserbringer gibt es aktuell keinerlei Ausgleichs- und Erstattungsanpassungs-Mechanismen. Ohne Unterstützungsleistungen ist zu befürchten, dass die bisherige Versorgungsqualität und der Umfang der ambulanten Hilfsmittelversorgung nicht aufrecht erhalten bleiben können", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed weist in dem Schreiben an die drei Bundesminister darauf hin, dass bei den bisherigen finanziellen Unterstützungsleistungen in Form einer Härtefallregelung für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen die ambulanten Versorgungsstrukturen bislang außer acht gelassen wurden. "Dabei haben Hilfsmittelversorger einen umfassenden und bedeutenden Beitrag geleistet, um Krankenhäuser zu entlasten und Deutschland gut durch die Krise zu bringen", so Möll. "Hilfsmittelversorger, die beispielsweise neben Prothesen und Rollstühlen auch die ambulante Beatmung, die Versorgung von Menschen mit künstlichen Darmausgängen, die Inkontinenzversorgung oder die Versorgung mit medizinischer Spezialnahrung, aber auch mit Krankenbetten übernehmen, ermöglichen damit Menschen die Versorgung in der Häuslichkeit und entlastet so den stationären Sektor massiv", heißt es in dem BVMed-Schreiben.

Diese Hilfsmittelversorger sehen sich neben den steigenden Energie- und Logistikkosten auch einem Anstieg der Produktpreise ausgesetzt, der seit 2020 ungebrochen ist und ein bisher einzigartiges Ausmaß erreicht hat. Hinzu kommen die höheren Personalkosten, um die steigenden Lebenskosten abzubilden. Abhilfe sei aufgrund der besonderen vertraglichen Erstattungssystematik zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelversorgern kurzfristig jedoch nicht möglich. Gleichzeitig steige die Bedeutung der Hilfsmittelversorgung für die Gesellschaft durch die politisch gewünschte Ambulantisierung und die Schaffung wohnortnaher und ambulanter Versorgungsstrukturen mit geeignetem medizinischem Fachpersonal. "Dies ist nur mithilfe funktionierender und qualitätsorientierter Hilfsmittelversorger möglich", argumentiert der BVMed. "Sie leiten die Patient:innen aus dem stationären Bereich zeitnah in die Häuslichkeit über und versorgen sie wohnortnah sowie individuell bedarfsgerecht mit den erklärungsbedürftigen Hilfsmitteln."

Die von der Politik geplanten Maßnahmen gegen steigende Gas- und Strompreise seien nicht ausreichend, um die ambulante Hilfsmittelversorgung zu sichern. Denn die Versorgungsleistungen an Patient:innen seien geprägt von steigenden Produktpreisen, erhöhten Logistikkosten und steigenden Personalkosten. Deshalb sei eine Härtefallfonds-Regelung für die ambulante Hilfsmittelversorgung unausweichlich. BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: "Wir stehen für konstruktive Lösungsansätze zur Umsetzung einer Härtefallfondsregelung in diesem Bereich gern zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

(mw)

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