BVMed zum GKV-Spargesetz: „Nicht zu Lasten von Versorgungsqualität und Innovation“
(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht im Referentenentwurf des GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetzes aus Sicht der MedTech-Branche noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Auf Widerstand des BVMed stoßen beispielsweise die Pläne für ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Operationen, die unverhältnismäßig hohen Belastungen des Hilfsmittel-Bereichs durch Preisbindungen und Abschläge sowie das Preismoratorium für Verbandmittel. Zustimmung erntet der Entwurf dagegen für die neue Verbandmittel-Definition, die für alle Beteiligten Rechtssicherheit schafft. Die ausführliche BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.
Auch der BVMed sieht vor dem Hintergrund der angespannten Lage der GKV-Finanzen die Notwendigkeit, kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze sicherzustellen. „Die Beitragssatz-Stabilisierung darf aber nicht einseitig zulasten von Versorgung, Innovation und Qualität erfolgen, sondern muss strukturelle Ursachen adressieren und nachhaltig ausgestaltet werden“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
Die MedTech-Branche sei – wie im begleitenden MedTech-Dialog der Bundesregierung – bereit, Lösungen beizusteuern, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern und effizienter zu gestalten. „Der medizinisch technische Fortschritt ermöglicht innovative Ansätze in Prävention, Diagnostik und Therapie und leistet damit nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungsqualität. Er trägt auch zur langfristigen Wirtschaftlichkeit des Systems bei – etwa durch die Vermeidung von Komplikationen, Folgeerkrankungen und Krankenhausaufenthalten sowie durch die Reduktion von Krankheits und Ausfalltagen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.
Probleme sieht der BVMed in pauschalen Vergütungsobergrenzen über alle Leistungsbereiche hinweg. „Sie bergen das Risiko von Fehlsteuerungen, wenn sinnvolle Mehrausgaben in einem Bereich – beispielsweise in der Sekundärprävention chronischer Erkrankungen wie Diabetes – zwar kurzfristig zu höheren Kosten führen, langfristig jedoch deutlich größere Minderausgaben durch vermiedene Folgeerkrankungen und Hospitalisierungen ermöglichen würden.“ Diese Aspekte seien im Gesetzentwurf zu wenig berücksichtigt.
Änderungsbedarf sieht der BVMed unter anderem in folgenden Regelungsbereichen des Gesetzentwurfs:
Hilfsmittelversorgung
Der BVMed schlägt die Streichung des temporären pauschalen Preisabschlags in Höhe von drei Prozent vor. Um Preiskontinuität zu wahren, wäre anstelle dessen ein grundsätzliches Festschreiben der Erstattungspreise auf Basis der Verträge nach §127 SGB V für die Jahre 2027/2028 denkbar.
Eine Ausweitung des Festbetragssystems hält der BVMed nur unter der Voraussetzung für möglich, dass sie differenziert, indikationsbezogen und unter Berücksichtigung qualitativer Anforderungen erfolgt. So gebe es Hilfsmittel-Versorgungen mit einem hohen Dienstleistungsanteil, die ungeeignet für Festbeträge seien. Wichtig sei zudem eine jährliche indexbezogene Preisanpassung, wie in allen anderen Bereichen üblich.
Verbandmittel
Die Klarstellung der Verbandmitteldefinition hält der BVMed für einen richtigen und überfälligen Schritt, der die Versorgungssicherheit sowie die Rechtssicherheit für alle Beteiligten stärkt. Insbesondere die ausdrückliche Einbeziehung antimikrobieller Eigenschaften stellt einen wichtigen Schritt zur Reduzierung bestehender Abgrenzungsunsicherheiten dar. Entscheidend wird sein, dass diese Klarstellung in der Praxis konsequent umgesetzt wird und den Zugang zu innovativen und medizinisch notwendigen Produkten nachhaltig verbessert.
Das vorgesehene Preismoratorium ist aus Sicht des BVMed kein Instrument zur nachhaltigen Steuerung der Ausgaben im Verbandmittelbereich. Es birgt Risiken für Versorgungsqualität, Innovation und Marktstruktur und führt zugleich zu zusätzlichen administrativen und wirtschaftlichen Belastungen.
Obligatorisches Zweitmeinungsverfahren
Der BVMed spricht sich gegen eine verpflichtende Ausgestaltung des Zweitmeinungsverfahrens bei planbaren Eingriffen wie Gelenkersatz-Operationen aus. Ein verpflichtendes Verfahren belaste die ohnehin knappe fachärztliche Kapazität und verzögere medizinisch notwendige Eingriffe zum Nachteil der Patient:innen. Sinnvoller sei der Ausbau des freiwilligen Zweitmeinungsverfahren mit digitalen Unterstützungslösungen.
Pflegeentlastende Maßnahmen
Pflegeentlastende Maßnahmen sollten im Pflegebudget des Krankenhauses erhalten und nicht gekürzt oder herausgelöst werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Manfred Beeres, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Georgenstr. 25, 10117 Berlin, Telefon: 030 246255-0
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