Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
Anzeige

BVMed legt Infokarten zur Erstattung von Hilfs- und Verbandmitteln nach der Gesundheitsreform neu auf

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat fünf seiner Infokarten zur Erstattung von Hilfsmitteln und Verbandmitteln neu aufgelegt. Die aktualisierten Karten berücksichtigen in knapper und verständlicher Sprache die Änderungen durch die am 1. April 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform. Die Karten können beim BVMed bestellt oder im Internet unter www.bvmed.de (Publikationen – Infokarten) heruntergeladen werden.

Folgende Infokarten wurden jetzt neu aufgelegt:

- Erstattung von Hilfsmitteln

- Erstattung von Inkontinenzprodukten

- Empfehlung zum Verbrauch ableitender Inkontinenzprodukte

- Erstattung von Tracheostomie- und Laryngektomieprodukten

- Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln

Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Der Sachleistungsanspruch des Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse beschränkt sich auf die Vertragspreise. Hierüber muss die Krankenkasse ihre Versicherten informieren, auf Anfrage auch über die wesentlichen Vertragsinhalte. Mengenbeschränkungen durch die Krankenkassen sind bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln unzulässig.

Auch die benötigten Hilfsmittel bei Inkontinenz sind zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig. Der Anspruch gilt auch im stationären Pflegebereich. Hilfsmittel zur Inkontinenzversorgung sind bei allen zugelassenen Leistungserbringern, beispielsweise Apotheken oder Sanitätshäusern, erhältlich.

Die Infokarten enthalten auch wichtige Informationen für den niedergelassenen Arzt. So sind Hilfsmittel weder budget- noch richtgrößenrelevant. Bei Hilfsmitteln besteht grundsätzlich keine Gefahr von Ausgleichszahlungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen. Für eine reibungslose Kostenübernahme der Krankenkasse sollten bei der Verordnung von Hilfsmitteln wie Inkontinenzprodukte die genaue Größe, Stückzahl und der Versorgungszeitraum angegeben werden.

Auch Verbandmittel können nach wie vor zu Lasten der GKV verordnet werden. Sie sind keine Arzneimittel, sondern Medizinprodukte. Im Gegensatz zu Hilfsmitteln sind Verbandmittel jedoch richtgrößenrelevant. Verbandmittel sind regional unterschiedlich auch als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig.

Bestellhinweis: Die Infokarten können unter www.bvmed.de (Publikationen – Infokarten) kostenfrei als pdf-Dateien heruntergeladen werden. Die Infokarten können zudem bis zu zehn Exemplaren kostenfrei beim BVMed bestellt werden. Der Preis pro Stück ab dem 11. Exemplar beträgt 0,14 Euro zzgl. Versandkosten und 7 Prozent Mehrwertsteuer. Bestellungen an: info@bvmed.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige